Geschrieben von Dany1978 am 04.11.2005, 21:43 Uhr |
Wer hat Ahnung wie es auf dem Arbeitsamt läuft nach Erziehungsurlaub?
Hallo Kerstin,
wenn Du keinen Anspruch mehr auf ALG I hast, brauchst Du nach meinem Empfinden keine Fristen einhalten. Du kannst Dich auch nicht *arbeitslos* melden (hätte einen Anspruch auf ALG zur Folge), sondern nur *arbeitssuchend*. Das hieße, dass Dich das Arbeitsamt hin und wieder mit einem Stellenangebot versorgt, wenn es denn was gibt, was für Dich passt. :-((
Ich habe mich im Juni 2005 arbeitslos gemeldet und zwar ab dem 2. Geburtstag meiner Kids (22.09.2005). Es kam bisher KEIN Stellenangebot vom Arbeitsamt. Ich habe diverse Bewerbungen geschrieben, aber Teilzeit mit zwei kleinen Kindern ist halt nicht sehr gefragt. :-( Vollzeit hätte ich schon öfter irgendwo anfangen können, aber das möchte ich nicht.
Wenn Du kein Erziehungsgeld für das jüngste Kind mehr beziehst, bist Du ja dann auch nicht mehr beitragsfrei krankenversichert, fällt mir gerade ein. :-( Wenn man ALG I bezieht, ist man darüber versichert. Wenn ihr verheiratet wärt, könntest Du Dich kostenfrei über Deinen Mann familienversichern (wenn er in der GKV ist).
Eventuell habt ihr Anspruch auf Hartz IV. Aber damit kenne ich mich überhaupt nicht aus.
LG Daniela
- Wer hat Ahnung wie es auf dem Arbeitsamt läuft nach Erziehungsurlaub? - mamafürvier 04.11.05, 14:16
- Re: Wer hat Ahnung wie es auf dem Arbeitsamt läuft nach Erziehungsurlaub? - Dany1978 04.11.05, 21:43
Problem: Diskussion mit Kollegen Vorsicht lang - aber Wichtig
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