Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 25.02.2003, 11:35 Uhr

Vielleicht kann mir einer von Euch helfen...

Du musst 1. das Einverständnis von Deinem jetzigen Chef dafür haben - am besten schriftlich und
2. Bezahlst Du ganz normal Steuern. Bei LSTkl 5 bleiben Dir nach Abzug der SV noch ca. 50 % netto übrig (grob kalkuliert) - allerdings bekommt ihr zum Lohnsteuerjahresausgleich aus diesem Arbeitsverhältnis dann einen Erstattung, die Eurem gemeinsamen Steuersatz entspricht.
Rein finanziell betrachtet lohnt es sich eher für Dich halb so viel zu arbeiten und auf 400-Euro-Basis als geringfügige (Gesetz tritt anstelle des 325 - Euro gesetzes ab 1. 4. in Kraft).
Gruß Tina

 
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