Geschrieben von Tessy am 25.02.2003, 9:56 Uhr |
Vielleicht kann mir einer von Euch helfen...
Habe mal eine Frage:
Mein kleinster Sohn kam am 10.12.2002 auf die Welt. Ich habe bei meinem derzeitigen Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit eingereicht.
Nun habe ich ein Angebot für 10 Wochenstunden bei einem neuen Arbeitgeber zu arbeiten. Ich würde dies gerne tun, weiß aber nicht ob es sich lohnt. Ich würde zwischen 800,-- und 900,-- Euro verdienen, da die Arbeitszeit teilweise in die Abendstunden fällt. Da ich Lohnsteuerklasse 5 habe (mein Mann hat 3) möchte ich gerne wissen, ob ich mein Einkommen "normal" versteuern muss, oder ob man als "Dazuverdiener" in der Elternzeit vielleicht weniger Steuern zahlen muss ?
Wer kann mir Bescheid geben ?
Danke, Tessy
Re: Vielleicht kann mir einer von Euch helfen...
Antwort von Fibsi am 25.02.2003, 10:11 Uhr
Hallo!
Ich habe ganz normal Steuern bezahlt!
Dir wird in der Elternzeit nur der alte Job offen gehalten! Das ist alles! Und in manchen Betrieben darf man dann Stundenweise kommen!
Fibsi
Re: Vielleicht kann mir einer von Euch helfen...
Antwort von steffy am 25.02.2003, 10:46 Uhr
da hat fibsi recht aber denke daran das du das einverständnis deines chef brauchst bei dem du in EZ bist am besten schriftlich.
Re: Vielleicht kann mir einer von Euch helfen...
Antwort von tinai am 25.02.2003, 11:35 Uhr
Du musst 1. das Einverständnis von Deinem jetzigen Chef dafür haben - am besten schriftlich und
2. Bezahlst Du ganz normal Steuern. Bei LSTkl 5 bleiben Dir nach Abzug der SV noch ca. 50 % netto übrig (grob kalkuliert) - allerdings bekommt ihr zum Lohnsteuerjahresausgleich aus diesem Arbeitsverhältnis dann einen Erstattung, die Eurem gemeinsamen Steuersatz entspricht.
Rein finanziell betrachtet lohnt es sich eher für Dich halb so viel zu arbeiten und auf 400-Euro-Basis als geringfügige (Gesetz tritt anstelle des 325 - Euro gesetzes ab 1. 4. in Kraft).
Gruß Tina
Re: Vielleicht kann mir einer von Euch helfen...
Antwort von Sunny1973 am 25.02.2003, 15:46 Uhr
Also bei uns schaut es so aus (mein Sohn wurde 23.11. geboren): Ich hatte während der SS Vollzeit gearbeitet und mein Mann und ich hatten 4/4 (beide relativ gleiches Einkommen). Jetzt arbeite Ich zur Zeit Teilzeit (28 Std. die Woche wegen Erziehungsgeld) und bin weiterhin Lohnsteuerklasse 4 und habe 923,00 Euro netto (Brutto 2005,-) (+ Erziehungsgeld 307,- Euro).
Ne Freundin von mir (verheiratet, keine Kinder) auch Lst Mann 3 Sie 5 hat 1670,00 Euro brutto und 796-, netto.
Vielleicht ist Dir das nen Vergleich?!
Re: Vielleicht kann mir einer von Euch helfen...
Antwort von Koi am 25.02.2003, 16:45 Uhr
Hallo Tessy,
im Netz gibt es einen Brutto Netto Rechner. Damit kannst Du errechnen, was im Du Netto erhalten wirst. In eine Suchmaschine einfach Brutto Netto Rechner eingeben und Du wirst fündig!
"Dazuverdiener in der Elterezeit" gibt es steuertechnisch nicht! Du wirst das ganz normal versteuern müssen. Der Tip weiter oben mit der geringfügigen Beschäftigung auf 400 € Basis wird wohl effektiver sein.
Und nicht vergessen, Dein bisheriger Arbeitgeber muss Deiner Beschäftigung während der Elternezit bei einem anderen Unternehmen zustimmen!!!!!!!
LG Koi
Ergaenzung: denk dran, dass dein Einkommen in die Berechung einfliesst, ob und wieviel Erziehungsgeld ihr bekommt. o.T.
Antwort von berita am 25.02.2003, 21:33 Uhr
ot
Infoseite zu 400€-Job
Antwort von Silke mit Jörn + Raik am 26.02.2003, 8:49 Uhr
Eine super Seite zu 400 Euro-Jobs ist:
www.400-euro.de oder
www.325-euro.de
LG Silke
Re: Vielleicht kann mir einer von Euch helfen...
Antwort von peeoo am 26.02.2003, 14:26 Uhr
möchte auch ganz gerne nach dem MuSch 28-30 St. die Woche arbeiten. Habe so meine Zweifeln ob ich das auch schaffen werde. Wie ist das so bei Dir? Mein Termin rückt immer näher und ich möchte das mit meinen AG gerne klären. Muß ich die EZ beim Arbeitgeber beantragen?
Deine Erfahrung wäre mir sehr hilfreich.
Danke Ute
@henni
@Anja76
OT: Suchen BRAVO-Artikel
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