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Geschrieben von Bufant am 27.10.2005, 14:22 Uhr

Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Hallo zusammen,

bin neu hier im Forum und hab da gleich mal ne Frage an euch!

Also, meine kleine ist im Juli geboren und ich habe bis mitte Oktober Mutterschutz. Das heisst, bis dahin bekomme ich von Krankenkasse und Arbeitgeber mein Geld. Aber weiß jemand, wie das ist mit Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld? Habe ich darauf dieses Jahr auch noch Anspruch, obwohl ich ja in Elternzeit bin? Hab ja schließlich gearbeitet dieses Jahr. Bekomme ich es anteilig?

Bin dankbar für eure Antworten!!

 
6 Antworten:

Re: Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Antwort von Suka73 am 27.10.2005, 14:54 Uhr

Der Arbeitgeber zahlt nur noch 2 Gehälter nach der Geburt, danach nix mehr. In dem Fall eigentlich auch kein Weihnachtsgeld mehr, denn das wäre ja das Novembergehalt, oder? Wie es mit Urlaubsgeld ist weiß ich nicht. Und im Grunde genommen hat Weihnachtsgeld ja nichts mit Deiner Leistung übers Jahr zu tun, das ist eine FREIWILLIGE Zahlung der Firma, zu der sie nicht verpflichtet ist.
Es wundert mich eh dass die Firma noch zahlt, wenn Deine Tochter im JULI geboren wurde oder versteh ich da jetzt was falsch?

Frag doch mal die Bader?

LG Sue (die sich natürlich auch irren kann)

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Re: Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Antwort von kevome* am 27.10.2005, 16:54 Uhr

Wenn Dir noch was zusteht, so ist entweder im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zu finden. Gibt es in allen 3 Vereinbarungen keine Regelung dazu, so wirst Du nichts bekommen.

Bei uns ist es z. B. in einer Betriebsvereinbarung so geregelt, dass die erste Sonderzahlung im Erziehungsurlaub noch voll gezahlt wird, die zweite anteilig und danach nichts mehr.

Gruß Kerstin

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Re: Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Antwort von Bufant am 27.10.2005, 18:20 Uhr

Hallo Sue,

danke für die Anwort. Also, meine kleine ist am 26. Juli geboren und ich hatte jetzt meinen letzten Gehaltseingang. Somit hast du schon recht, dass ich nur 8 Wochen nach der Geburt mein Geld bekomme.
Das was du schreibst mit Weihnachtsgeld - freiwillige Leistung - klingt mir schon logisch. Hmmh, ich glaub da wirst du wohl recht haben.

Was ist "Bader" ?

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Re: Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Antwort von cheese am 27.10.2005, 21:16 Uhr

Als es bei uns noch beides gab, da kam das Urlaubsgeld mit der Mai-Abrechnung und das bekam man ganz. Das Weihnachtsgeld anteilig inkl. Mutterschutz.
Habt ihr einen Betriebsrat? Erkundige Dich da mal, die müssten ja über die entsprechenden Verträge Bescheid wissen.
LG Claudia

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die "Bader" *g*

Antwort von Suka73 am 28.10.2005, 9:33 Uhr

ist die Rechtsanwältin hier im Forum.

Bei uns sind solche Sachen auch im Arbeitsvertrag geregelt, z.B. Bonuszahlungen erhält nur ein Mitarbeiter, der schon ein Jahr dabei ist. Oder Weihnachtsgeld darf man nur behalten, wenn man danach noch 3 Monate in der Firma angestellt ist, kündigt man z.B. dann im Januar, muss man es zurückzahlen. Es steht dort auch, dass Weihnachtsgeld (bei uns 13tes Gehalt, was hälftig im Juni und im Dezember gezahlt wird) nur an DIE Leute gezahlt wird, die zu dem Zeitpunkt auch im Unternehmen angestellt sind. Du hast zwar ein "ruhendes" Arbeitsverhältnis (falls Du danach nochmal gehst) aber bist nicht angestellt im Sinne von "geht jeden Tag dorthin" Insofern sehe ich da eigentlich schwarz.

LG Sue

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Re: die

Antwort von Xaveria am 30.10.2005, 11:24 Uhr

Wenn es eine freiwillige Leistung ist, das jedes Jahr bei Zahlung auch so deklariert wurde bekommst du es nur anteilg für die Zeit der tatsächlichen Arbeit. Sollte das weder im Arbeitsvertrag noch per jährlichem Schreiben angeführt worden sein, ist es betriebsüblich und zu zahlen.

Beim Urlaubsgeld sieht es etwas anders aus, dass müßtes du bekommen weil es keine freiwillige Leistung sein sondern im Arbeitsvertrag geregelt ist.

LG Xav

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