Geschrieben von solelo am 14.09.2005, 8:09 Uhr |
Urlaub zur Geburt?
Weiß jemand, ob der Mann ein Recht auf Urlaub hat, wenn die Geburt los geht? Also wenn ich ihn auf der Arbeit anrufe, darf er dann einfach aufstehen und ins Krankenhaus? Oder, wenn die Geburt nachts um 4 anfängt, werden wir wohl kaum wollen, dass er dann um 9 Uhr auf die Arbeit muss.... Ist das unbezahlter Urlaub? Muss man das abziehen vom Urlaub? Ist das gar kein Urlaub, ist das vielleicht so was wie wenn man krank geschrieben ist?
Gruß
solelo
- Urlaub zur Geburt? - solelo 14.09.05, 8:09
- DAfür gibts keinen Rechtsanspruch... - tinai 14.09.05, 9:05
- Re: DAfür gibts keinen Rechtsanspruch... - rubi 14.09.05, 9:26
- Re: Urlaub zur Geburt? - cheese 14.09.05, 10:17
- DAfür gibts keinen Rechtsanspruch... - tinai 14.09.05, 9:05
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