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Geschrieben von solelo am 14.09.2005, 8:09 Uhr

Urlaub zur Geburt?

Weiß jemand, ob der Mann ein Recht auf Urlaub hat, wenn die Geburt los geht? Also wenn ich ihn auf der Arbeit anrufe, darf er dann einfach aufstehen und ins Krankenhaus? Oder, wenn die Geburt nachts um 4 anfängt, werden wir wohl kaum wollen, dass er dann um 9 Uhr auf die Arbeit muss.... Ist das unbezahlter Urlaub? Muss man das abziehen vom Urlaub? Ist das gar kein Urlaub, ist das vielleicht so was wie wenn man krank geschrieben ist?

Gruß
solelo

 
3 Antworten:

DAfür gibts keinen Rechtsanspruch...

Antwort von tinai am 14.09.2005, 9:05 Uhr

...aber die meisten Arbeitgeber versuchen es einzurichten - so ist meine Erfahrung.

Mein Mann kam einen Tag vor der Geburt (2 Tage vor errechnetem Termin) abends von der wichtigsten Fachmesse im Jahr wieder. 4 Stunden später gings schon los. Er ist selbst Chef und hätte sich trotzdem nicht gestattet, gar nicht auf die Messe gefahren.

Gruß Tina

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Re: DAfür gibts keinen Rechtsanspruch...

Antwort von rubi am 14.09.2005, 9:26 Uhr

Im öffentlichen Dienst hat man Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub bei "Niederkunft der Ehefrau".

Ob man den nun nimmt, wenn das Kind tatsächlich kommt oder erst einige Tage später, wenn z.B. Behördengänge erledigt werden müssen (und der Wurm am Wochenende geboren wurde), ist egal.

Mein Mann hat morgens in der Schule angerufen, dass er jetzt im Kreißsaal ist, sie haben ihn unbürokratisch vertreten, das war dann der Tag Sonderurlaub. Kein Problem.

Viele "private" Arbeitgeber stellen sicherlich auch frei (auch schnell, wenns denn sein muss), aber ich denke, man wird u.U. keinen extra Tag dafür bekommen, sondern es geht vom Urlaub weg.

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Re: Urlaub zur Geburt?

Antwort von cheese am 14.09.2005, 10:17 Uhr

Hallo Solelo,
meines Wissens nach ist das tariflich geregelt. In meinem (Papier-Pappe-Kunststoff) gibt es einen Anspruch auf zwei Tage (bezahlten) Sonderurlaub, d. h. wird nicht auf den normalen Urlaub angerechnet.
Wenn die Firma Deines Mannes nen Betriebsrat hat, dann kann er sich da sicherlich erkundigen, ansonsten vielleicht über die zuständige Gewerkschaft.
Natürlich sollte er das zusätzlich noch mit seinem Arbeitgeber absprechen, daß er evtl. ziemlich plötzlich weg muss :o)

LG
Claudia

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