Geschrieben von cheese am 14.09.2005, 10:17 Uhr |
Urlaub zur Geburt?
Hallo Solelo,
meines Wissens nach ist das tariflich geregelt. In meinem (Papier-Pappe-Kunststoff) gibt es einen Anspruch auf zwei Tage (bezahlten) Sonderurlaub, d. h. wird nicht auf den normalen Urlaub angerechnet.
Wenn die Firma Deines Mannes nen Betriebsrat hat, dann kann er sich da sicherlich erkundigen, ansonsten vielleicht über die zuständige Gewerkschaft.
Natürlich sollte er das zusätzlich noch mit seinem Arbeitgeber absprechen, daß er evtl. ziemlich plötzlich weg muss :o)
LG
Claudia
- Urlaub zur Geburt? - solelo 14.09.05, 8:09
- DAfür gibts keinen Rechtsanspruch... - tinai 14.09.05, 9:05
- Re: DAfür gibts keinen Rechtsanspruch... - rubi 14.09.05, 9:26
- Re: Urlaub zur Geburt? - cheese 14.09.05, 10:17
- DAfür gibts keinen Rechtsanspruch... - tinai 14.09.05, 9:05
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