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Geschrieben von ccs am 27.02.2013, 18:05 Uhr

urlaub mutterschutz

Ich hab meinem ag(chef) vor 6wochen bereits von meiner ss berichtet...da er aber für die küche zuständig ist hat er es der chefin mitgeteilt(hab sie nur einmal gesehen,da sie immer abends arbeitet und ich morgens)...
Weder er noch sie haben gefragt in welcher woche in bin oder wann der muschu beginnt...
Statdessen hat sie ihrer privaten putzfrau(bekannten von mir) erzählt das ich schwanger bin und das sie hofft das ich biy ende durchhalte....
Was versteht sie bis ende???kurz vor der entbindung???bis et???

Wenn sie nicht nach beginn des muschu fragt muss(klar sollte ich) ich ihr es sagen???

Und wann muss ich urlaub einreichen wenn ich möchte das der letzte arbeitstag der 20.7 ist,muschu beginnt 30.7(letzter arbeitstag)

Sorry wurde etwas lang aber vl könnt ihr mir trotzdem helfen...

 
10 Antworten:

Re: urlaub mutterschutz

Antwort von bleibcoolMama am 27.02.2013, 18:18 Uhr

Hallo liebe ccs,

du musst deinem AG eine Bescheinigung des Arztes über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen. Dann kann er den offiziellen Beginn des Mutterschutzes errechnen.

Den Urlaub solltest du so früh wie möglich einreichen, denn einen Anspruch darauf, dass er direkt vor dem Mutterschutz liegt, hast du nicht. Je früher du es machst, umso eher hat dein AG die Möglichkeit, sich darauf einzurichten.

Liebe Grüße,
bcMama

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Re: urlaub mutterschutz

Antwort von ccs am 27.02.2013, 18:28 Uhr

Ich war der meinung,hab ich gelesen,bei kind1,nur wenn ag das verlangt und er muss dieses atest bezahlen...

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Re: urlaub mutterschutz

Antwort von marijanam79 am 27.02.2013, 18:40 Uhr

Bei kind1??

Bei jedem kind bzw schwangerschaft muss man das doch dem ag mitteilen.

Musst du denn dieses attest bezahlen bei deinem frauenarzt?ich dachte,das händigt eigentlich jeder frauenarzt kostenlos aus??oder nicht?

Marijana

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Re: urlaub mutterschutz

Antwort von ccs am 27.02.2013, 18:51 Uhr

Ich wollte mit kind1 sagen erste ss war das so gewesen...ja, kostete nur 5€ aber der ag war ein ar....,hab das mit der kostenübernahme im muschu gesetzheft gelesen...klar jede ss,neues at wenn ag darauf besteht...

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Re: urlaub mutterschutz

Antwort von bleibcoolMama am 27.02.2013, 18:59 Uhr

der AG muss das Attest bezahlen (Die meißten FA nehmen eine Gebühr von ca 10 €), aber du solltest es ihm im eigenen Interesse doch so früh wie möglich übergeben.
Er benötigt das Attest u. A., damit er den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld erstattet bekommt.

Man kann sich selbst und anderen das Leben auch mal erleichtern, indem man manche Bescheinigungen und offizielle Meldungen freiwillig und nicht erst nach Aufforderung weitergibt. Wenn du in einem kleinen Betrieb arbeitest, sind deine AG vielleicht selbst erst mal verunsichert, wie sie den ganzen Papierkram nun handhaben müssen.

LG, bcMama

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Re: urlaub mutterschutz

Antwort von Tinai am 28.02.2013, 9:24 Uhr

Den Beginn des Mutterschutzes errechnet sie doch selbst mit dem Entbindungstermin. Hast Du keine entsprechende Bescheinigung abgegeben?

Das muss sie nicht fragen.

Aber mir scheint, Du solltest sie dringend ansprechen. Wenn Ihr Euch zu den Arbeitszeiten nicht seht, dann sorge dafür, dass Du sie siehst. Die Fragen, die Du stellst, solltest Du ihr stellen und mit ihr das auch besprechen. Es nutzt nichts zu spekulieren. Deinen Urlaub reichst Du am besten immer dann ein, wenn Du weißt, dass Du ihn haben willst. Du hast zumindest keinen Anspruch auf eine bestimmte Lage des Urlaubs, deswegen je früher desto besser.

Grüße und alles Gute.

Tina

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Re: urlaub mutterschutz

Antwort von ccs am 28.02.2013, 13:18 Uhr

Hab jetzt nachgefragt bei meiner kk:bescheinigung nur wenn ag diese verlangt,ich bin nicht dazuverpflichtet diese bescheinigung freiwillig abzugeben...

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Re: urlaub mutterschutz

Antwort von Tinai am 28.02.2013, 15:00 Uhr

Hallo,

nein, bist Du natürlich nicht, aber wäre es denn nicht in Deinem Interesse? Dann könntest Du alle diese Fragen klären.

Grüße Tina

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Re: urlaub mutterschutz

Antwort von ccs am 28.02.2013, 15:42 Uhr

Aufgrund diverser vorfälle sehe i h es nicht ein i.was zu tun wozu ich nicht verpflichtet bin...wäre jetzt zu kompliziert hier zu erklären,aber das verhalten der chefin,mir gegenüber,vorallem seit sie von der ss weiß,läst zu wünschen übrig...egal ob sie meine chefin ist,es gibt best.verhaltensregeln....

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Naja, wie es in den Wald ruft......

Antwort von Tinai am 28.02.2013, 21:47 Uhr

....wie kann denn Deine Chefin wissen, dass Du nicht blöffst?

Es bewährt sich nicht, nach dem Motto "wie Du mir, so ich Dir" vozugehen, damit begibst Du Dich auf das Niveau, das Du Deiner Chefin ankreidest.

Die Putzfrau hat gesagt, dass die Chefin gesagt hat, dass ich usw.......

Nimm es doch einfach selbst in die Hand, sprich die Chefin an und stell die Fragen, die Du wissen musst.

Alles Gute für die Schwangerschaft

Gruß Tina

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