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Geschrieben von Zweizahn am 05.09.2010, 11:54 Uhr

Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Hallo,

ich bin im Angestelltenverhätnis und bekomme im April 2011 ein Baby. Gehe ich recht in der Annahme, dass der mir zustehende anteilige Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes (also 8 Wochen nach Geburt) gerechnet wird?

Wer weiß das?

Danke!

 
3 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Antwort von susa31 am 05.09.2010, 12:33 Uhr

Huhu Zweizähnchen........

Ich weiß es nicht, aber herzlichen Glückwunsch von mir zur Schwangerschaft!!!!

Liebe Grüße Susa

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Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Antwort von steda82 am 05.09.2010, 13:32 Uhr

du hast Recht!!!
So wurde es bei mir auch berechnet
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft

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Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Antwort von desireekk am 05.09.2010, 14:22 Uhr

Glückwunsch zuerst und:
Du hast "andersrum" Recht:

Du hast vollen Jahresurlaubsanspruch.
Nur für jeden VOLLEN Kalendermonat Elternzeit kann der AG den Jahresurlaub anteilig kürzen:
= für jeden Monat, in den Dein Mutterschutz noch hineinragt steht Dir VOLLER Urlaub zu. Also bis ca. Mai/Juni.

Viele Grüße

Désirée

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