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Geschrieben von pestef am 02.09.2010, 19:06 Uhr

an die Lehrerinnen/Beamtinnen

Hallo,
ich schleiche mich aus dem Oktoberforum kurz ein und wollte mal wissen, wie das bei Euch mit dem Mutterschutz war.
Bei meinem 1. Sohn war ich noch angestellt und habe daher die Bescheinung für den Beginn des Mutterschutzes einfach beim Arbeitgeber abgegeben und die haben das an die Krankenkasse weitergeleitet.

Wie ist das jetzt als Beamtin? Leider kann mir das hier keiner sagen...:-( (Als ob ich die erste schwangere Lehrerin wäre an meiner Schule..)

Wir kriegen ja unsere Besoldung einfach weiter. Muss ich da den Wisch überhaupt irgendwo abgeben? Schule? Regierunspräsidium ?
Mal ganz davon abgesehen, dass meine FÄ mir gar keinen gegeben hat - vielleicht hat sich da was geändert?

Beim RP haben sie gesagt, dass ich gar nichts machen muss. Sie würde nur ein Elternzeitantrag interessieren. Aber irgendwo muss so eine Geburt doch gemeldet werden?

Wäre schön, wenn jemand hier Erfahrung hat und die mit mir teilt.
Danke!
Grüße
Petra

 
3 Antworten:

Re: an die Lehrerinnen/Beamtinnen

Antwort von momworking am 02.09.2010, 19:31 Uhr

Hallo,
hier (in Hessen) lief das so:
Ich habe meiner SL meine Schwangerschaft mitgeteilt. Sie hat es ans SSA weitergeleitet.
Von dort bekam ich eine Mitteilung über den Beginn und das voraussichtliche Ende meines Mutterschutzes (ging in Kopie an die Schule).
Bei dieser Mitteilung war ein Standartbrief dabei, in dem mir beschrieben wurde, welche Möglichkeiten ich nach dem Mutterschutz habe und mit welchen Fristen ich das beantragen muss.

Nach der Geburt habe ich meine Entbindung direkt dem SSA (oder lief das über die Schule??? hm, weiß es nicht mehr ganz genau) mitgeteilt und Rahmen und Umfang meiner Elternzeit beantragt.

VlG
Annette

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Re: an die Lehrerinnen/Beamtinnen

Antwort von manisomama am 02.09.2010, 21:06 Uhr

Ich habe letztes Jahr (Oktobermami 2009) den Wisch bei meinem Schulleiter abgegeben, der ihn dann weitergeleitet hat (Bayern, Berufsschule). Die Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung habe ich dann auch auf diesem Weg (offizieller Dienstweg) beantragt. Auf demselben Weg habe ich dann die Geburtsurkunde eingereicht, damit dann das tatsächliche Ende des Mutterschutzes klar war. Daraufhin habe ich dann ein Schreiben erhalten, in dem mir die Möglichkeiten mit Elternzeit und Teilzeit sowie die Antragsfristen mitgeteilt wurden.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Eine schöne Restschwangerschaft noch.
LG
Christa

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Re: an die Lehrerinnen/Beamtinnen

Antwort von dieElle am 03.09.2010, 19:45 Uhr

Ob Du angestellt oder verbeamtet ist, ist eigentlich egal.
Du mußt den voraussichtlichen ET mitteilen (durch eine Bescheinigung des FA oder den Mutterpass). Denn nur anhand des ET´s kann der Mutterschutz und damit der Beginn der Elternzeit berechnet werden.
Insofern stimmt die Aussage des RP nicht!
Für welche Schulform bist Du Lehrerin?

Für Grundschulen in NRW kann ich sagen, dass Dein nächster Ansprechpartner das Schulamt wäre. Dort wird Beginn und Ende des Mutterschutzes berechnet. Das ist ja schon allein für die Planung einer Vertretung wichtig!
Elternzeit ist hier ebenso mitzuteilen. Wir machen dann entsprechende Mitteilung an die Bezirksregierung und dort wird die EZ dann adv-technisch erfasst.
Ist ja wichtig für den Stellenplan!

Falls Du also Lehrkraft in NRW sein solltest, kannst Du mir auch gern ne PN schicken. Ein bisken kenn ich mich aus.

Gruß, dieElle

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