Geschrieben von Zaine am 19.07.2012, 19:40 Uhr |
Frage zu Elterngeld, Mutterschutz und Kündigung brauche Hilfe!
Hallo liebe Forumsgemeinde, ich fall einfach mal mit der tür ins haus und hoffe, mir kann jemand helfen. Meine situation ist folgende:
Bin seit 1.11.11 im beschäftigungsverhältnis. ich habe einen unbefristeten vertrag. Kurz vor ablauf der probezeit habe ich erfahren dass ich schwanger bin. Es war schon vorher abzusehen, dass ich da nciht lange bleiben werde (es passte einfach nicht), doch kündigen konnten sie mir nicht, und ich wollte die schwangerschaft noch "durchmachen". Dann bekam ich ein Beschäftigungsverbot für sie gesamte ss wegen mangelndem Immunschutz und bin seit der 9.ssw zuhause.
Nun ist mein Arbeitgeber wirklich nett und ich möchte das Arbeitsverhältnis im einvernehmen und ohne böses Blut beenden. Möchte aber auch keinen finanziellen Nachteil daraus ziehen. Deswegen frage ich mich, wann der beste zeitpunkt wäre das arbeitsverhältnis zu beenden und in welcher form?
mein et ist der 3.12.12.
Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld wenn ich bis dato keinen Arbeitgeber mehr habe? Und bin ich dennoch Elterngeldberechtigt?
Es wäre super wenn mir jemand helfen kann=)
Lg und danke im Vorraus
Re: Frage zu Elterngeld, Mutterschutz und Kündigung brauche Hilfe!
Antwort von Bloodymary308 am 19.07.2012, 20:01 Uhr
Hallo,
Hä warum willst Du kündigen? Ich Rate dir es nicht zu tun!
Du bekommst quasi bis zum Ende der Mutterschutzfrist volles Gehalt, während der Frist übernimmt die KK einen Teil und der AG den Rest. Wenn Du aber zu diesem Zeitpunkt in keinem Beschäftigungsverhältnis stehst, dann sieht es mit dem Geld mau aus.
Wie lang hast Du vor Elternzeit zu machen? Ich würde vor Ablauf der Elternzeit fristgerecht kündigen, Infos dazu findest du im letzten Post.
Ich würde alles so weiter laufen lassen wie es ist, du genießt Kündigungsschutz und der AG kann nix machen.
Re: Frage zu Elterngeld, Mutterschutz und Kündigung brauche Hilfe!
Antwort von speedy am 19.07.2012, 20:11 Uhr
Hi,
kündigen solltest du auf keinen Fall - du brauchst auch während der Elternzeit einer Sozialversicherung und die hast du dann, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht aber ruht. Also nicht kündigen, so lange du nicht anderswo anfängst zu arbeiten (nach der EZ).
Fairerweise würde ich dies aber deinen vorgesetzten mitteilen, d.h. dass du nach der SS Elternzeit nehmen willst und danach aber nicht wiederkommen möchtest. Dann können sie die Stelle zumindest neu besetzen. Du kannst ja ruhig deine Gründe offenlegen, warum du jetzt noch nicht kündigst.
Gruß, Speedy
Re: Frage zu Elterngeld, Mutterschutz und Kündigung brauche Hilfe!
Antwort von Zaine am 19.07.2012, 20:16 Uhr
Naja, ich wäre ja gekündigt worden, wäre ich nicht schwanger geworden. Und wie gesagt, eigentlich verstehen wir uns gut, haben halt nur gemerkt, dass wir nicht miteinander arbeiten können, deswegen möchte ich das alles auch nicht unnötig unangenehm für meinen arbeitgeber machen...^^
ich möchte ein jahr in elternzeit gehen und danach halt bei einem neuen ag anfangen. Also, dass ich nach eine eventuellen EZ nicht bei meinem jetzten ag arbeiten werde ist ohnehin für uns alle klar...
Re: Frage zu Elterngeld, Mutterschutz und Kündigung brauche Hilfe!
Antwort von Zaine am 19.07.2012, 20:18 Uhr
ach an die sozialversicherung hab ich nun gar nicht gedacht^^
achja, ich bin verheiratet, ändert das irgendetwas?
Re: Frage zu Elterngeld, Mutterschutz und Kündigung brauche Hilfe!
Antwort von speedy am 20.07.2012, 10:30 Uhr
Hi,
wenn du verheiratet bist und dein Mann auch in der GKV ist, dann kannst du dich auch über ihn familienversichern, so dass du dann keine Nachteile hast. Kündigen solltest du aber auf keinen Fall vor Ablauf des MuSchu, da das relevant ist für das MuSchu- und Elterngeld.
Gruß, Speedy
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