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von xtina  am 16.07.2012, 17:11 Uhr

Elterngeldberechnung

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Noch ist mein Kind nicht geboren, aber ich mach mir jetzt schon einige Gedanken.
Zum einen beschäftigt mich das Elterngeld bzw -zeit. Wie ist es wenn ich 18 Monate Elternzeit bzw -geld beantragen möchte? Mein Nettoeinkommen beträgt durchschnittlich 1000 Euro, dem entsprechend wäre mein Elterngeld ca. 670 Euro. Wie sieht das dann mit der Berechnung des Elterngeld aus..? Also wie sieht die Aufteilung aus? Oder bekomm ich die 18 Monate das gleiche Geld? Oder das 1 Jahr 670 Euro und danach das halbe Jahr die Hälfte??

Hoffentlich kann mir jemand helfen..

Mit freundlichen Grüßen
Kristina und Baby 23.Woche :)

 
6 Antworten:

Re: Elterngeldberechnung

Antwort von speedy am 16.07.2012, 20:22 Uhr

Hi,
Elterngeld und Elternzeit sind 2 Paar Stiefel. EG bekommst du für max. 12 Monate mit dem vollen Satz (bei dir ca. 670 Eur), als Alleinerziehende 14 Monate lang. Danach ist Schluss. Du kannst es dir aber auch über die doppelte Zeit mit jeweils dem halben Satz auszahlen lassen (wären dann 24 Monate à 335 Eur).
Wie du ansonsten in der Elternzeit über die Runden kommst, musst du dir ersparen bzw. bist vom Partner abhängig, dafür hast du den Luxus, 1,5 Jahre zu Hause zu sein.

Gruß, Speedy

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Korrektur

Antwort von shinead am 17.07.2012, 16:24 Uhr

Das Elterngeld beträgt 650 Euro. Die Regierung hat von 67% des durchschnittlichen Nettos auf 65% gekürzt.

Bei Angestellten mit Anrecht auf Mutterschaftsgeld wird 10 bzw. 20 Monate das Elterngeld bezahlt. Die beiden anderen Monate hebt das Mutterschaftsgeld auf (wird miteinander verrechnet).

Geh' mal auf http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do

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Falsch

Antwort von Fuchsina am 17.07.2012, 18:47 Uhr

Der AP bekommt hier nach wie vor 67% Prozent, sprich 670 EUR. 65% greifen nur ab einem monatlichen durchschnittlichen Nettoeinkommen von mindestens 1200 EUR. Wobei auch hier das prozentuale Elterngeld linear sinkt und nicht von 67% auf 65% springt.

Nachzulesen unter:

http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

Elterngeld kann man - mit mindestens 2 Partnermonaten zusammen - 14 oder 28 Monate lang beziehen. Eine Splittung auf 18 Monaten ist m.E. nicht möglich.

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Re: Elterngeldberechnung

Antwort von MaSchie28 am 17.07.2012, 23:55 Uhr

Doch es geht tatsächlich auch 18 Monate Elterngeld zu bekommen. aber du musst dazu den Antrag auf halbierte Auszahlung eben erst nach 6 Monaten stellen, dann werden die anderne 6 Monate halbiert. Somit hast du aber kein gleichmäßiges Elterngeld.

Oder du beantragst gleich halbiert und nach 18 Monaten lässt du den rest auf einmal auszahlen oder du beantragst halbiert und während du im 2. Jahr wieder arbeitest bekomsmt du noch zusätzlich Elterngeld.

Am besten du fragst bei der Elterngeldstelle nach! Ist nicht ganz so einfach mit den einzelnen Monaten....

Lg

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Ich hab die 1000 Euro mit dem Elterngeldrechner durchgespielt...

Antwort von shinead am 18.07.2012, 14:09 Uhr

... der gab mir 650 Euro als monatliches Elterngeld aus...

Vielleicht doch eher beim Amt anrufen, und einen Termin machen...

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Falsch gerechnet

Antwort von Fuchsina am 18.07.2012, 21:20 Uhr

Du hast etwas falsch gemacht beim berechnen.:

Ganz klar bekommt man bei unter 1200 EUR Nettogehalt 67%. Hier die Gesetzlage:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

Hier der Rechner der - richtigerweise - 670 EUR "ausspuckt" bei 1000 EUR Nettogehalt:

http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner/grunddaten.html

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