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Geschrieben von manfred am 04.09.2012, 13:52 Uhr

Urlaubskürzung wg. Elternzeit

Urlaub kann nach § 17 BEEG nur für volle Kalendermonate der Elternzeit geküzrt werden. Ich nehme 2 Monate Elternzeit in Anspruch.
Nun hatte ich mir überlegt, diese 2 Monate vom 11.06. - 10.07. und vom 11.09. - bis zum 10.10. zu nehmen. Mein Arbeitgeber hat mir das vor Monaten schriftlich genehmigt mit dem Hinweis, das anteilig für jeden Kalendermonat 1/12 des Urlaubs gekürzt werden, ich also nur noch 25 Urlaubstage statt 30 Urlaubstage haben werde.
Nun habe ich gehört, dass dieses nach einem Urteil falsch ist und das der Personalabteilung mitgeteilt. Die sagen nun, 2 Monate seien tatsächlich nicht voll, ein Monat sei aber voll, da über 31 Tage insgesamt Elternzeit genommen wurde. 2,5 Tage habe ich schon zurück, aber stehen mir nicht alle 5 Tage zu?
Oder könnte mir die Personalabteilung auch die 2,5 Tage wieder wegnehmen, da ich mich auf das Schreiben vom Februar nicht gemeldet habe, also eigentlich den Abzug akzeptiert hatte?
Kann mir jemand weiterhelfen?

 
6 Antworten:

Re: Urlaubskürzung wg. Elternzeit

Antwort von Tinai am 04.09.2012, 16:41 Uhr

Hallo,

ich kann die Frage nicht beantworten, finde das auch ehrlich gesagt ein bisschen kleinlich, nur weil die Lage der Elternzeit jetzt nicht exakt vom 1.-31. eines Monats war. Aber eines bin ich sicher: Halbe Urlaubstage gibt es nicht, die müssten aufgerundet werden.

Grüße Tina

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@manfred: Ich seh es wie Du, da Du keinen Kalendermonat fehlst, allerdings

Antwort von Schru am 04.09.2012, 23:09 Uhr

hab ich keine rechtlich anwendbare Definition für "Kalendermonat" gefunden, lediglich (wenn auch plausible) Meinungen....

LG
Schru

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Re: @manfred: Ich seh es wie Du, da Du keinen Kalendermonat fehlst, allerdings

Antwort von desireekk am 05.09.2012, 20:06 Uhr

Hallo,

nun, Kalendermonat ist per definitionem eben ein Monat im Kalender.
So einer, der immer im Kalender den gleichen Namen trägt :-)

Manfred: frage doch mal die personalabteilung zu allererst, was ein kalendermonat ist. Einfach so.
Und danach fragst Du dann, wo genau in deiner Elternzeit denn ein voller Kalendermonat vorkommt, um den dein Jahresurlaub gekürzt werden kann.

Danach dürfte Ruhe sein :-)

Viele Grüße

Désirée

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Re: Urlaubskürzung wg. Elternzeit

Antwort von rabukki am 06.09.2012, 12:45 Uhr

Ich weiß,dass du danach nicht gefragt hast, kann es mir aber trotzdem nicht verkneifen. Wenn ich mit dir in einem Team arbeiten und folglich deine Arbeit während Elternzeit und Urlaub übernehmen müsste, fände ich dich auch ganz schön kleinlich. Ich würde mir denken, dass du so ein Typ bist, der die Vätermonate als bezahlten Urlaub ansieht und ansonsten darauf bedacht ist, bloß keine beruflichen Abstriche wegen der Familie machen zu müssen. Irgendwie arm.

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Re: Urlaubskürzung wg. Elternzeit

Antwort von desireekk am 06.09.2012, 16:34 Uhr

Naja...

sowas hat 2 Seiten:
in vielen Betriebn ist es verträglichen nur einen Monat und später nochmal einen Monat auszufallen als 2 Monate am Stück.

Und: AFAIK bekommt man doch das Erziehungsgeld nur wenn die 2 Monate zusammenhängen?

Viele Grüße

Désirée

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Re: Urlaubskürzung wg. Elternzeit

Antwort von manfred am 06.09.2012, 17:40 Uhr

Ich kann die Elternzeit auf zwei Abschnitte verteilen, das steht so im BEEG.
Aber erstmal besten Dank für die Infos.

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