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von Sabrina85  am 27.06.2012, 10:39 Uhr

Rückkehr aus der Elternzeit

Hallo Ihr Lieben,

ich habe das gleiche Problem, dass an meinem "alten" Arbeitsplatz ( Bäckereiverkauf)
kein Platz frei ist.
Jedoch steht in meinem Arbeitsvertrag, dass ich auch in andren Filialen eingesetzt werden kann,
ABER:

* zu gleicher Bezahlung,
* gleichen Stunden
* gleiche Tätigkeit

d.h. also, ich daf nicht schlechter gestelt werden als vor der Schwangerschaft.
Und das hat mir die Gewerkschaft, mit denen ich heute telefoniert habe auch bestätigt.

Am besten lest ihr euren Vertrag nochmal genau durch und sucht, genau was da drin steht, wie z.B.

" Der AG ist berechtigt, dem AN auch andere seiner Vorbilung und seinen Fähigkeiten entsprechende Aufgaben zu übertragen oder ihn an einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz oder Tätigkeitsort zu versetzen.
Dies gilt insbesondere für Krankheits- und Urlaubsvertretung."

So steht das bei mir im Vertrag,

Von meiner Personalchefin weiß ich aber, dass dies dann nur vorübergehend wäre, bis an meinen"alten" Platz wieder was frei ist.


Ich hoffe, mit meinem Beitrag konnte ich einigen weiter helfen.
LG
Sabrina

 
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