Geschrieben von Tanix am 13.02.2006, 12:06 Uhr |
Sonderurlaub
Also, du bekommst vom Arzt eine Krankschreibung, auf der draufsteht, daß und wie lange dein Kind krank ist. Davon mach' dir auf jeden Fall mindestens eine Kopie - für dich!
Auf der Rückseite kannst du Kinderkrankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen - mußt dann natürlich das Original wegschicken.
Für den AG reicht 'ne Kopie der ärztl. Krankschreibung aus.
Habe meinen Sohn während der Ausbildung auch mehrfach wegen Krankheit zuhause gehabt - gab nie Prbleme deswegen, denn 10 (jeweils für Vater und Mutter bei verheirateten/eheähnlichen Paaren) bzw. 20 (bei Alleinerziehenden) Tage Sonderurlaub für dein krankes Kind stehen dir gesetzlich pro Jahr zu!
Hoffe, das hilft dir.
LG Tina
- Sonderurlaub - jessica1602 12.02.06, 13:52
- Re: Sonderurlaub - bubumama 12.02.06, 21:09
- Re: Sonderurlaub - Tanix 13.02.06, 12:06
- Re: Sonderurlaub - jessica1602 13.02.06, 15:05
Schwanger bei einem anderen AG in der Elternzeit
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Tagesmutter - nehmen die immer so ca. 4-5 Kinder ?
Ich würd so gern was anderes machen...
Kinderfrau - Festanstellung
Aupair Mamas mal wieder helfen bitte!!