Baby und Job

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Geschrieben von Tanix am 13.02.2006, 12:06 Uhr

Sonderurlaub

Also, du bekommst vom Arzt eine Krankschreibung, auf der draufsteht, daß und wie lange dein Kind krank ist. Davon mach' dir auf jeden Fall mindestens eine Kopie - für dich!

Auf der Rückseite kannst du Kinderkrankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen - mußt dann natürlich das Original wegschicken.
Für den AG reicht 'ne Kopie der ärztl. Krankschreibung aus.

Habe meinen Sohn während der Ausbildung auch mehrfach wegen Krankheit zuhause gehabt - gab nie Prbleme deswegen, denn 10 (jeweils für Vater und Mutter bei verheirateten/eheähnlichen Paaren) bzw. 20 (bei Alleinerziehenden) Tage Sonderurlaub für dein krankes Kind stehen dir gesetzlich pro Jahr zu!

Hoffe, das hilft dir.

LG Tina

 
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