Geschrieben von *gina_maria* am 18.11.2005, 17:17 Uhr |
Richtig, aber doch ein Unterschied
nein, er ist nicht verpflichtet einen schriftlichen arbeitsvertrag zu schließen. mit der ausnahme, dass der AN eine schriftliche festlegung verlangt. es gibt auch rechtsgültige verträge, die weder schriftlich noch mündlich geschlossen werden- nämlich konkludent.
bei einem mdl. av kann man mit 1-monats-frist zum 15. oder 1. des monats kündigen.
allerdings weiß ich nicht sicher, ob bei minijobs etwas anderes gilt.
lieben gruß!
- KANN MIR EINER SAGEN?????? - phifeha 17.11.05, 22:24
- Re: KANN MIR EINER SAGEN?????? - tinai 17.11.05, 22:33
- Re: @tinai - SilvanaR 17.11.05, 23:25
- Richtig, aber doch ein Unterschied - tinai 18.11.05, 9:53
- Re: Richtig, aber doch ein Unterschied - *gina_maria* 18.11.05, 17:17
- Richtig, aber doch ein Unterschied - tinai 18.11.05, 9:53
- Re: @tinai - SilvanaR 17.11.05, 23:25
- Du willst doch sowieso kündigen, also kapiere ich jetzt die Frage n icht so ganz. - KH 19.11.05, 12:13
- Re: KANN MIR EINER SAGEN?????? - bellymum 19.11.05, 19:27
- Re: KANN MIR EINER SAGEN?????? - phifeha 19.11.05, 19:29
- Re: KANN MIR EINER SAGEN?????? - tinai 17.11.05, 22:33
@phifeha
Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ?
Mobbing....wer hatte schonmal das pech und wie es dem chef sagen????
Wiedereinstieg nach Elternzeit
@m-a-d-e zum Thema Vollzeit
Hin- und hergerissen..
Gibt es hier selbständige Mamas/Papas mit Kinderwunsch...und schon kids...
Wann nach der Schwangerschaft wieder arbeiten?
Abfindung - Anrechnung auf ALG I?