Baby und Job

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Geschrieben von *gina_maria* am 18.11.2005, 17:17 Uhr

Richtig, aber doch ein Unterschied

nein, er ist nicht verpflichtet einen schriftlichen arbeitsvertrag zu schließen. mit der ausnahme, dass der AN eine schriftliche festlegung verlangt. es gibt auch rechtsgültige verträge, die weder schriftlich noch mündlich geschlossen werden- nämlich konkludent.

bei einem mdl. av kann man mit 1-monats-frist zum 15. oder 1. des monats kündigen.

allerdings weiß ich nicht sicher, ob bei minijobs etwas anderes gilt.

lieben gruß!

 
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