Geschrieben von tinai am 18.11.2005, 9:53 Uhr |
Richtig, aber doch ein Unterschied
Der AG ist verpflichtet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen, aber:
Ob er das macht oder nicht ist insofern ohne Bedeutung als das Arbeitsverhältnis alleine durch die "Übung" zustande kommt. Also auch wenn kein schriftlicher vorliegt, gelten eben die gesetzlichen Regelungen.
- KANN MIR EINER SAGEN?????? - phifeha 17.11.05, 22:24
- Re: KANN MIR EINER SAGEN?????? - tinai 17.11.05, 22:33
- Re: @tinai - SilvanaR 17.11.05, 23:25
- Richtig, aber doch ein Unterschied - tinai 18.11.05, 9:53
- Re: Richtig, aber doch ein Unterschied - *gina_maria* 18.11.05, 17:17
- Richtig, aber doch ein Unterschied - tinai 18.11.05, 9:53
- Re: @tinai - SilvanaR 17.11.05, 23:25
- Du willst doch sowieso kündigen, also kapiere ich jetzt die Frage n icht so ganz. - KH 19.11.05, 12:13
- Re: KANN MIR EINER SAGEN?????? - bellymum 19.11.05, 19:27
- Re: KANN MIR EINER SAGEN?????? - phifeha 19.11.05, 19:29
- Re: KANN MIR EINER SAGEN?????? - tinai 17.11.05, 22:33
@phifeha
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