Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 18.11.2005, 9:53 Uhr

Richtig, aber doch ein Unterschied

Der AG ist verpflichtet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen, aber:

Ob er das macht oder nicht ist insofern ohne Bedeutung als das Arbeitsverhältnis alleine durch die "Übung" zustande kommt. Also auch wenn kein schriftlicher vorliegt, gelten eben die gesetzlichen Regelungen.

 
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