Baby und Job

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Geschrieben von berita am 28.04.2003, 16:15 Uhr

Re:

Hier ein Textausschnitt dazu (ist zwar von einer bayrischen Seite, denke aber, dass das in ganz D gilt :-):

Zulässige Kündigung trotz Schwangerschaft während der Probezeit

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse"). Sie müssten ganz genau schauen, wie Ihr Arbeitsvertrag ausgestaltet ist. In neueren Arbeitsverträgen wird vorsichtiger mit Probezeiten umgegangen! Wenn eine Kündigung erforderlich wäre, um das Arbeitsverhältnis zu beenden - auch während der Probezeit (14-tägige Kündigungsfrist) -, dann muss von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, d.h. dass eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig wäre (d.h. wegen der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig).

Unsere Empfehlung: Gehen Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag zum Arbeitsgericht und lassen Sie sich dort beraten (kostenlos)! Nähere Auskünfte kann auch das Gewerbeaufsichtsamt München-Stadt erteilen (Tel.: 089/12 61 03 - Jemanden von der Mutterschutzabteilung verlangen!).

Quelle: http://www.schwanger-in-bayern.de/berallt/bera11.htm

 
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