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Geschrieben von Mamabri am 14.04.2003, 21:06 Uhr

Modalitäten des TaMu-Vertrags

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob Ihr Eure Tagesmütter "schwarz" beschäftigt, mit Vertrag als Selbständige oder mit Vertrag als Angestellte (sprich mit KV und RV- Anteil der Eltern)?

Ich bin selbst bald Tagesmutter. Nach dem juristisch- finanziellen Teil des entsprechenden Lehrgangs haben meine "Kolleginnen" gemeint, das könne man eh nur schwarz machen, sonst verdient man nach Abzug der Steuern und sonstigen Abgaben fast nichts!
Macht Ihr das mit Euren Tagesmüttern ebenso?
Heißt das nicht, daß ich mich dann nicht mehr über die üblichen Stellen vermitteln lassen kann, sondern per Aushang oder wie auch immer auf mich aufmerksam machen muß?

Bin sehr gespannt auf Eure Antworten!

Liebe Grüße

Britta

 
4 Antworten:

Re: Modalitäten des TaMu-Vertrags

Antwort von Sunshine! am 14.04.2003, 23:22 Uhr

Hallo!

Ich kanns mir kaum vorstellen, dass dir jemand schreibt, dass er jemanden "schwarz" beschäftigt. Es wird sich ja kaum jemand outen, dass er sich illegal verhält ;-).

Nun im Ernst: Tagesmütter arbeiten in der Regel selbständig, wenn sie Kinder in ihrem eigenen Haushalt aufnehmen. Bei selbständiger Tätigkeit muss man RV + KV selbst bezahlen.
Wenn man als Kinderfrau arbeitet, also die Kinder im Haushalt der Eltern betreut, ist man in der Regel Arbeitnehmer und damit sozialversicherungspflichtig.

Natürlich ist es ein Problem, dass man nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben nicht mehr soviel übrig hat, aber das Problem besteht ja in jedem Job. Außerdem sollte man nicht nur ans jetzt verdiente Geld denken, sondern auch daran, was später kommt (Rente! - auch wenns noch so lange hin ist).

Ich selbst arbeite noch nicht, aber ich möchte in absehbarer Zeit wieder arbeiten. Wenn ich eine Tagesmutter nehme, dann stellt sich das Problem nicht, da diese wie gesagt in aller Regel selbständig arbeiten. Mir wäre die Variante mit der Kinderfrau lieber. Das kostet mich zwar mehr, weil ich den Arbeitgeberanteil noch zahlen muss, aber die Pflicht hat man nun mal als Arbeitgeber. Es ist mir klar, dass ich leichter eine Kinderfrau bekommen würde, die schwarz arbeitet, weil sie dann mehr Geld verdienen kann, aber Schwarzarbeit ist nun mal illegal. Außerdem ist die Frau auch nicht versichert, wenn mal was passiert. Das kann auch Ärger geben.
Falls ich nur stundenweise arbeiten würde, käme auch eine Beschäftigung der Kinderfrau im Rahmen der neuen "Mini-Jobs" in Frage. Das mache ich derzeit mit meiner Putzfrau so. Da zahle ich zwar geringe Abgaben, aber sie bekommt brutto für netto.

Aber ich denke, dass sich das Problem bei dir nicht stellen wird, da du sicher Kinder in deinen eigenen Haushalt aufnehmen willst.

Nähere Infos findest du noch unter www.laufstall.de. Ich wusste mal noch eine Adresse vom Bundesverband der Tagesmütter. Die findest du bestimmt hier über die Suchmaschine, wenn du Tagesmutter oder Bundesverband eingibst.

Viele Grüße
Sunshine

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Re: Modalitäten des TaMu-Vertrags

Antwort von tinai am 15.04.2003, 11:49 Uhr

Also das halte ich für Nonsens und ich würde eine Tamu nie schwarz beschäftigen.
Steuern zahlt man erst ab einem gewissen Einkommen. Als Tamu ist man selbständig, wenn man das Kind im eigenen Haushalt betreut. Über RV und KV habe ich verschiedenes gehört. Anscheinend müssen das Tamus selber bezahlen - aber auch nicht soooo viel. Bei meiner hieß es, da es selbständig ist, muss sie es nicht bezahlen.
Außerdem kann die Tamu Mehraufwand wieder steuerlich einsetzen (Windeln oder eine Pauschale), was sich steuerlich auch wieder günstig auswirkt.
Meine Tamu muss keine Steuern bezahlen, da sie nur Einkünfte aus der Tamu-Tätigkeit hat und die sind immmer noch weit genung von jedem steuerpflichtigen Einkommen entfernt.
Eine gute und informative Seite ist:
www.laufstall.de

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@Sunshine

Antwort von Mamabri am 15.04.2003, 20:49 Uhr

Schönen Dank für Deine Antwort!
Vieleicht habe ich meine Frage nicht so klar formuliert.
Über die gesetzlichen Bestimmungen bin ich schon bestens im Bilde. Mir ging es tatsächlich um die gängige Praxis, da man allerorts von der "Schwarzbeschäftigung bei Tagesmüttern" hört!

Im übrigen: das Internet ist anonym, und ich fand die Frage gar nicht anstößig!

Selbstverständlich sind überall Steuern zu bezahlen und Abgaben zu leisten, nur steht im Fall von der Tagesmutter der Einsatz und der Gewinn in fast keinem vernünftigen Verhältnis zueinander.

Da muß ich mir doch überlegen, in meinen sehr gut bezahlten Akademiker-Job zurückzugehen...

Gruß

Britta

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@Britta

Antwort von tinai am 15.04.2003, 22:13 Uhr

Es ist wohl eine Frage der Priorität. Unsere Tamu ist auch "gutbezahlte Akademikerin" und wollte aber auf jeden Fall 2 Jahre bei ihrem Sohn bleiben - also EU. Damit ihr da nicht zu langweilig wird, hat sie meine Tochter aufgenommen. Und das klappt gut - natürlich kann man den Stundenlohn nicht vergleichen, aber sie ist froh eine Spielgefährtin für ihren Sohn zu haben und außerdem ihr Einkommen aufzubessern und nich nur von Ersparnissen leben zu müssen.
Ich selbst hatte diese Wahl nicht und unmittelbar nach MuSchu wieder gearbeitet (im "gutbezahlten Akademikerjob").
Hat alles fürs und widers. Aber von Schwarz-Beschäftigung bei Tamus halte ich nichts und kenne ich auch keinen Fall, weil die Abzüge nicht so hoch sind, dass sich das lohnte. Außerdem ist mir die Versicherung für mein Kind sehr wichtig und das geht sowieso schon nur offiziell.
Ich wünsche Dir die richtige Entscheidung. Gruß Tina

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