Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

von dhana  am 07.03.2020, 18:22 Uhr

private reisen nicht, ABER

so sicher bin ich mir da nicht.

Der AG kann keinen Einfluss darauf nehmen, ob der AN in den Urlaub fährt oder wohin - aber er kann die Entgeltfortzahlung schon verweigern.

§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG
(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.


Die Frage ist dann ist es ohne Verschulden, wenn es eine Reisewarnung gibt und der AG darauf aufmerksam macht?
Gleiches für gefährliche Sportarten oder ständiges verletzen durch eine Freizeitsportart. Wenn z.B. ein Hobbyfussballer jedes Jahr wieder während der Saison einen oder mehrere aufwendige Verletzungen wegen dem Fußballspielen hat, kann der AG dagegen schon vorgehen. Wass dann ohne Verschulden ist wird in diesen Fällen wohl ein Gericht klären müssen - Einzelfallentscheidung..

Gruß Dhana

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.