von dhana am 07.03.2020, 18:22 Uhr |
private reisen nicht, ABER
so sicher bin ich mir da nicht.
Der AG kann keinen Einfluss darauf nehmen, ob der AN in den Urlaub fährt oder wohin - aber er kann die Entgeltfortzahlung schon verweigern.
§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG
(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Die Frage ist dann ist es ohne Verschulden, wenn es eine Reisewarnung gibt und der AG darauf aufmerksam macht?
Gleiches für gefährliche Sportarten oder ständiges verletzen durch eine Freizeitsportart. Wenn z.B. ein Hobbyfussballer jedes Jahr wieder während der Saison einen oder mehrere aufwendige Verletzungen wegen dem Fußballspielen hat, kann der AG dagegen schon vorgehen. Wass dann ohne Verschulden ist wird in diesen Fällen wohl ein Gericht klären müssen - Einzelfallentscheidung..
Gruß Dhana
- Einschätzung bzgl. Corona - Finale 05.03.20, 18:50
- Re: Einschätzung bzgl. Corona - Johanna3 05.03.20, 20:18
- Re: Einschätzung bzgl. Corona - mellomania 05.03.20, 20:35
- Re: Einschätzung bzgl. Corona - Johanna3 05.03.20, 20:44
- aber natürlich ist der AG das! macht unserer doch auch! - mellomania 06.03.20, 20:11
- Nein, das übersteigt seine Befugnisse! - Johanna3 06.03.20, 21:56
- private reisen nicht, ABER - mellomania 07.03.20, 17:45
- Re: private reisen nicht, ABER - dhana 07.03.20, 18:22
- Re: private reisen nicht, ABER - kevome* 07.03.20, 18:26
- Re: private reisen nicht, ABER - Johanna3 07.03.20, 19:51
- Re: private reisen nicht, ABER - kevome* 08.03.20, 10:06
- Paragraph wurde aber falsch interpretiert! - Johanna3 08.03.20, 13:01
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- Re: Paragraph wurde aber falsch interpretiert! - Johanna3 09.03.20, 7:13
- Re: Paragraph wurde aber falsch interpretiert! - Ruto 12.03.20, 18:05
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