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Geschrieben von Finale am 05.03.2020, 18:50 Uhr

Einschätzung bzgl. Corona

Hallo,
eine meiner Kolleginnen hat demnächst Urlaub und fährt zur Familie nach Norditalien. Wenn sie zurück kommt, ist eigentlich schon klar, dass sie 2 weitere Wochen zuhause bleiben muss, ist bei uns nach Reisen nach China, Südkorea und eben Norditalien ohne Suedtirol vorgegeben. Wir restlichen Kollegen müssen dann nicht nur eine Woche Urlaubsvertretung machen sondern drei. Wie würdet ihr reagieren, wir überlegen gerade im Team, Hintergrund ist, dass wir momentan so viel zu tun haben, dass jeder schon mit seiner eigenen Arbeit kaum fertig wird.

 
23 Antworten:

Re: Einschätzung bzgl. Corona

Antwort von Johanna3 am 05.03.2020, 20:18 Uhr

Da könnt ihr nichts machen. Sie besucht ihre Familie in Norditalien ja nicht illegal.

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Re: Einschätzung bzgl. Corona

Antwort von mellomania am 05.03.2020, 20:35 Uhr

uf...trotzdem ist es sehr unkollegial. sie weiß ja dass sie nach den urlaub daheim bleiben muss. womöglich erhält sie den urlaub noch zurück, wenn sie in quarantäne geschickt wird. und sie weiß was sie damit anrichtet. würde das auch blöd finden, wenn ich dann die vertretung machen müsste, die kollegin das bewusst macht. familie hin oder her. dann muss sie halt dableiben, wenn der AG schon vorher reiseregeln aufstellt.

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Re: Einschätzung bzgl. Corona

Antwort von Lovie am 05.03.2020, 20:40 Uhr

Tja, man kann der Kollegin schlecht vorschreiben, wo sie wann Urlaub macht. Vielleicht gibt es auch wichtige Gründe, die Familie in Italien zu besuchen. Da kann man schlecht sagen, dass sie das bleiben lassen muss.
Genausogut kann es natürlich sein, dass sie bewusst so aus 1 Woche frei 3 Woche zaubert...
Ich würde zusehen, dass sie von zu Hause aus arbeitet in den 2 Wochen. Man weiß ja nun schon vorab bescheid und kann dementsprechend organisieren.

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Re: Einschätzung bzgl. Corona

Antwort von Johanna3 am 05.03.2020, 20:44 Uhr

Der Arbeitgeber ist nicht dazu befugt Reiseregeln aufzustellen.

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Re: Einschätzung bzgl. Corona

Antwort von HeyDu! am 05.03.2020, 22:47 Uhr

Werf mal einen Blick ins Reiseforum, da geht es aktuell darum... BG

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Re: Einschätzung bzgl. Corona

Antwort von Finale am 06.03.2020, 11:05 Uhr

Hat sich wahrscheinlich eh erledigt, weil es schon die ersten Verdachtsfaelle in der Firma gibt und wir dann zuhause bleiben müssen.

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Dann bleiben Dinge liegen....

Antwort von emilie.d. am 06.03.2020, 19:45 Uhr

Das würde ich genauso ans Management kommunizieren. Bei uns ist auch alles Spitz auf Knopf genäht und bei Krankheiten und Urlaub wird es immer schwierig. Das ist aber vom Management offensichtlich so gewollt, weil mehr AN mehr kosten würden.

Dann muss damit gelebt werden, dass in schwierigen Zeiten eben nur noch das Wichtigste weggearbeitet wird.

Vorgesetzte (n) fragen, was man bitteschön priorisieren soll.

Und wegen der Kollegin, ihr Urlaub und der AG kann ihr die Reise nicht verbieten.

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aber natürlich ist der AG das! macht unserer doch auch!

Antwort von mellomania am 06.03.2020, 20:11 Uhr

es werden reisen verboten vom AG! es werden messen abgesagt vom AG! es wird sich nach den betroffenen gebieten gerichtet! es werden regeln aufgestellt für die die aus dem ski urlaub kommen!

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Nein, das übersteigt seine Befugnisse!

Antwort von Johanna3 am 06.03.2020, 21:56 Uhr

Klar, berufliche Reisen kann (und muss er teilweise) absagen.

Er kann auch Mitarbeitern untersagen nach selbsterdachten Regeln zur Arbeit zu kommen - muss jedoch ihr Gehalt in voller Höhe weiterzahlen.

Private Reisen kann der AG nicht verbieten. Ebensowenig Großveranstaltungen, die der Arbeitnehmer privat besucht.

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private reisen nicht, ABER

Antwort von mellomania am 07.03.2020, 17:45 Uhr

muss er dann trotzdem weiter lohn zahlen? heißt, ich reise privat in ein gebiet, was auf der liste steht, hoffe, dass ich mich nicht anstecke und kann auf kosten des AG zwei wochen daheim bleiben? seltsam...

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Re: private reisen nicht, ABER

Antwort von dhana am 07.03.2020, 18:22 Uhr

so sicher bin ich mir da nicht.

Der AG kann keinen Einfluss darauf nehmen, ob der AN in den Urlaub fährt oder wohin - aber er kann die Entgeltfortzahlung schon verweigern.

§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG
(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.


Die Frage ist dann ist es ohne Verschulden, wenn es eine Reisewarnung gibt und der AG darauf aufmerksam macht?
Gleiches für gefährliche Sportarten oder ständiges verletzen durch eine Freizeitsportart. Wenn z.B. ein Hobbyfussballer jedes Jahr wieder während der Saison einen oder mehrere aufwendige Verletzungen wegen dem Fußballspielen hat, kann der AG dagegen schon vorgehen. Wass dann ohne Verschulden ist wird in diesen Fällen wohl ein Gericht klären müssen - Einzelfallentscheidung..

Gruß Dhana

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Re: private reisen nicht, ABER

Antwort von kevome* am 07.03.2020, 18:26 Uhr

Bei meinem Arbeitgeber ist dann Homeoffice angesagt. Es wurde aber bereits im Intranet angekündigt, dass es bei Erkrankung keine Lohnfortzahlung gibt, wenn man bewusst in ein Gebiet mit Reisewarnung reist.

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Re: private reisen nicht, ABER

Antwort von Johanna3 am 07.03.2020, 19:39 Uhr

Ja, er muss das Gehalt in voller Höhe weiterzahlen. Reisewarnungen sind keine Reiseverbote. Einige Städte wurden ja bereits "abgeriegelt", da kann es anders aussehen.

Der Arbeitgeber kann, sofern möglich, Home-Office verlangen. Aber im Privatleben kann er eben niemanden einschränken.

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Re: private reisen nicht, ABER

Antwort von Johanna3 am 07.03.2020, 19:48 Uhr

Der Arbeitgeber entscheidet aber in besagtem Fall, dass es ihm zu riskant ist, jemanden "in die Firma" zu lassen, der kürzlich dort urlaubte. Eine Quarantäne wäre ja aber gar nicht angeordnet worden. Insofern verzichtet der Arbeitgeber freiwillig auf die Arbeitsleistung.

Von einer Krankheit, wie in dem von dir genannten Paragraphen, kann also gar nicht die Rede sein.

Der Arbeitgeber kann auch nicht gegen einen Mitarbeiter vorgehen, der häufig Sportverletzungen hat. Eine Kündigung kann möglich sein, wenn jemand dauererkrankt ist, und auf sehr lange Zeit keine Verbesserung der Lage in Aussicht steht.

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Re: private reisen nicht, ABER

Antwort von Johanna3 am 07.03.2020, 19:51 Uhr

Das ist juristisch nicht haltbar - aber verständlich, dass der Arbeitgeber das wünscht.

Es wäre vergleichbar damit, wenn der Arbeitgeber auf die Gefahren des Rauchens hinweist, und mitteilt, dass bei einem Lungenkrebs der durch Zigaretten ausgelöst wurde, angeblich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen würde.

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Re: private reisen nicht, ABER

Antwort von kevome* am 08.03.2020, 10:06 Uhr

Da ist die Rechtsabteilung unseres Konzerns allerdings anderer Meinung

Der entsprechende Paragraph wurde doch auch schon genannt-

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Paragraph wurde aber falsch interpretiert!

Antwort von Johanna3 am 08.03.2020, 13:01 Uhr

Wenn du trotz Reisewarnung (eine Warnung ist kein Verbot) in einem Land erkrankst, erhältst du trotzdem eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Auch wenn du an Salmonellen erkrankst, weil du dir einen Nudelsalat mit überalterter Mayonaise gemacht hast.

Oder dir beim Radfahren ohne Helm eine schwere Kopfverletzung zuziehst.

Oder du dir Verletzungen bei einem von dir verschuldeten Autounfall zuziehst.

Anders schaut es aus, wenn du z.B. ausfällst, weil dein Unfallgegner für deine Verletzungen verantwortlich ist.

Oder du dir nachweislich in einem Restaurant eine Lebensmittelvergiftung zugezogen hast. Dann muss der Schadensverursacher - bzw. dessen Versicherung für die entstehenden Kosten aufkommen.

Im "Reiseforum" kannst du gerade auch nachlesen, dass es schon Arbeitgeber gibt, die einsehen, dass sie sich bezüglich ihrer "Anordnungen" etwas vergaloppiert haben - und sie zurückziehen.

Einer Rechtsabteilung ist eher daran gelegen, möglichst Schaden für den Arbeitgeber abzuwenden - verständlich. Gewerkschaften beanstanden immerhin, dass zahlreiche Arbeitgeber Verträge aufsetzen die jeder Beschreibung spotten. Und die wurden wiederum oft von Anwälten aufgesetzt. Man kann es ja mal versuchen...

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Re: Paragraph wurde aber falsch interpretiert!

Antwort von kevome* am 08.03.2020, 13:23 Uhr

Du hast welche Ausbildung, um das so verbindlich zu beurteilen?

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Re: Paragraph wurde aber falsch interpretiert!

Antwort von Johanna3 am 08.03.2020, 13:43 Uhr

Ich habe zahlreiche Gerichtsurteile dazu gelesen. Rechtskunde war auch in der Berufsschule mein Lieblingsfach. Ist dir ein Fall bekannt, wo ein Arbeitnehmer aufgrund einer selbstverschuldeten Krankheit keine Lohnfortzahlung bekommen hat? Dann hätte ich gerne den Link dazu.

Eine Kollegin von mir hatte kürzlich einen Autounfall, an dem sie selber schuld war. Eine andere verletzte sich mal, weil sie nicht das richtige Schuhwerk trug. Trotzdem gibt es die Lohnfortzahlung.

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Re: Paragraph wurde aber falsch interpretiert!

Antwort von kevome* am 08.03.2020, 15:14 Uhr

Ich rede nicht von irgendeiner selbst verschuldeten Krankheit oder Unfall, sondern speziell von der aktuellen Situation.

Es ist nur von den Corona Hochrisikogebieten die Rede, die das RKI veröffentlicht hat. Dienstreisen dorthin sind verboten. Von Privatreisen wird abgeraten. Sollte man aus persönlichen Gründen dringend dorthin müssen, so sollte man das mit der Arbeitssicherheit absprechen. Reist man ohne Absprache und erkrankt an Corona, dann wird daraufhin gewiesen, dass der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet.

Zu dieser Konstellation gibt es keine Urteile. Die Juristen unserer Rechtsabteilung halten es für rechtmäßig und gehen davon aus, dass sie ggf. den Prozess gewinnen würden.

Ich persönlich halte es auch für extrem asozial, wenn man jetzt - um alle Risiken für sich und vor allem für die Mitmenschen wissend - in diese Risikogebiete mit Reisewarnung einfach so zum eigenen Vergnügen fährt.

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Re: Paragraph wurde aber falsch interpretiert!

Antwort von Johanna3 am 09.03.2020, 7:13 Uhr

"Ich rede nicht von irgendeiner selbst verschuldeten Krankheit oder Unfall, sondern speziell von der aktuellen Situation."

Du hast mich auf den bereits verlinkten Paragraphen hingewiesen. Und da geht es genau darum. Außerdem geht es doch exakt darum - eine ggf. selbstverschuldete Krankheit - oder nicht.

Außerdem geht es den Arbeitgeber nichts an, wo man seinen Urlaub verbringt. Er würde gar nicht erfahren, wo sein Arbeitnehmer seinen Urlaub verbrachte.

Ja, Anwälte können ja auch schlecht verkünden, dass sie wohl keine Chance hätten, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Interessanterweise werden hier schon die ersten Rückzieher gemacht....

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Re: Einschätzung bzgl. Corona

Antwort von Ruto am 12.03.2020, 17:56 Uhr

Ich verstehe, dass das euch Kollegen wegen der Zusatzbelastung ärgert.
Trotzdem muss man fairerweise auch sagen, dass sie euch (und dem Arbeitgeber) nichts vom Urlaub/der Reise hätte wissen lassen müssen. Jedem steht frei, was er in seiner Freizeit macht, zumal es nicht nur ein Spaßurlaub zu sein scheint, sondern sie ja ihre Familie besucht. Und ob Quarantäne oder nicht - krank werden kann jeder mal, auch 2 Wochen. Der Frust sollte demnach weniger eurer Kollegin gelten als vielmehr dem Arbeitgeber, der euch scheinbar zu viel Arbeit überstülpt (oder zu wenige Leute einstellt oder oder oder).

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Re: Paragraph wurde aber falsch interpretiert!

Antwort von Ruto am 12.03.2020, 18:05 Uhr

Ein Besuch der Familie ist aber nicht zwingend "einfach so zum eigenen Vergnügen". Vielleicht hat jemand Geburtstag, jemand heiratet, die Eltern brauchen Hilfe? Wir wissen nichts darüber und es geht uns auch nichts an.
"Asozial" wäre es übrigens dann, wenn sie ohne Quarantäne einfach unter die Leute gehen würde, ältere Arbeitskollegen oder ganz anders Leute im Kino wissentlich gefährdet, obwohl sie den Virus mitgebracht haben könnte.
Machen wir uns nichts vor: Das Risiko, sich hier in Deutschland anzustecken, ist bei Nichteinhalten von strengen Hygienemaßnahmen derzeit auch hoch und steigt von Tag zu Tag. In anderen Ländern gilt Deutschland bereits als Risikogebiet. Sind wir alle jetzt asozial, weil wir das Haus verlassen?

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