Baby und Job

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Geschrieben von Johanna3 am 08.03.2020, 13:01 Uhr

Paragraph wurde aber falsch interpretiert!

Wenn du trotz Reisewarnung (eine Warnung ist kein Verbot) in einem Land erkrankst, erhältst du trotzdem eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Auch wenn du an Salmonellen erkrankst, weil du dir einen Nudelsalat mit überalterter Mayonaise gemacht hast.

Oder dir beim Radfahren ohne Helm eine schwere Kopfverletzung zuziehst.

Oder du dir Verletzungen bei einem von dir verschuldeten Autounfall zuziehst.

Anders schaut es aus, wenn du z.B. ausfällst, weil dein Unfallgegner für deine Verletzungen verantwortlich ist.

Oder du dir nachweislich in einem Restaurant eine Lebensmittelvergiftung zugezogen hast. Dann muss der Schadensverursacher - bzw. dessen Versicherung für die entstehenden Kosten aufkommen.

Im "Reiseforum" kannst du gerade auch nachlesen, dass es schon Arbeitgeber gibt, die einsehen, dass sie sich bezüglich ihrer "Anordnungen" etwas vergaloppiert haben - und sie zurückziehen.

Einer Rechtsabteilung ist eher daran gelegen, möglichst Schaden für den Arbeitgeber abzuwenden - verständlich. Gewerkschaften beanstanden immerhin, dass zahlreiche Arbeitgeber Verträge aufsetzen die jeder Beschreibung spotten. Und die wurden wiederum oft von Anwälten aufgesetzt. Man kann es ja mal versuchen...

 
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