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Geschrieben von paula0815 am 05.08.2004, 14:56 Uhr

Mutterschutzgesetz

§ 4

(1) Werdende Mütter dürfen nicht ... mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von ..., von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.


Ab wann spricht man von Hitze (..Grad) und von Lärm?
Ich arbeite in einem Kunststoffwerk zwischen mehreren Maschinen die ziemlich viel Wärme abgeben (durch Schmelzen von Kunststoff)und auch nicht gerade leise sind. Um sich untereinander zu verstehen, muß man manchmal ganz schön brüllen.
Ich bin jetzt in der 26.SSW und mache mir Sorgen um das Wohl menes Kindes.
Die Wärme in der Halle macht mir ganz schön zu schaffen, erst recht bei den jetzigen Aussentemperaturen.

 
7 Antworten:

Re: Mutterschutzgesetz

Antwort von tinai am 05.08.2004, 16:14 Uhr

Frag beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt nach. Die sind zuständig.

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Lohnzahlung

Antwort von paula0815 am 05.08.2004, 16:56 Uhr

Die konnten mir keine Antwort geben.

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Mutterschutzgesetz

Antwort von paula0815 am 05.08.2004, 16:58 Uhr

Der Betreff sollte natürlich Mutterschutzgesetz heissen.

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Was heißt das?

Antwort von desireekk am 06.08.2004, 9:46 Uhr

Hallo Paula0815,

was heit das, sie konnten Dir im Gerwerbeaufsichtsamt keine Antwort geben?

Wie lief das dort ab?

Grundsätzlich denke ich, daß es weder einen gesetzliche festgelegten Dezibel- oder °C-Wert gibt.

Wie fühlst Du Dich denn? Ist es noch OK, oder gehts nicht mehr?
Also wenn ich "schreien zur Verständigung" lese, würde ich sagen, das wäre mir zu laut. Tragt Ihr Hörschutz?

Wende Dich nochamls an Gewerbeaufsichtsamt, frage zur Not den dem Vorgetzten und bitte um eine unangemeldete Betriebsbesichtigung.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Mutterschutzgesetz

Antwort von Elinda am 06.08.2004, 11:00 Uhr

Hallo Paula,

hast Du mal mit Deinem Chef geredet und ihm gesagt, daß Dir das Arbeiten unter den gegebenen Bedingungen jetzt besonders schwer fällt? Vielleicht findet sich ja eine temporäre Lösung. Du kannst ja, falls das so ist natürlich nur, darauf hinweisen, daß Dir unter "normalen" Umständen, Deine Arbeit gefällt.

Gruß Elinda

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Re: Lohnzahlung

Antwort von tinai am 06.08.2004, 11:05 Uhr

Das ist aber wirklich schwach. Es gibt festgelegte Arbeitsvorschriften auch im Mutterschutz und dann gibt es noch das Ermessen.

Eigentlich gibt dazu immer das Gewerbeaufsichtsamt Auskunft - vielleicht hatten die keine Lust. Dann bleiben Betriebsrat oder evtl. zuständige Berufsgenossenschaft.

Bevor Du aber was konkret machst, würde ich auch einfach mal mit dem Chef sprechen, ob er Dich nicht an anderer Stelle einsetzen kann.

Gruß Tina

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Krankschreibung / Beschäftigungsverbot?

Antwort von Dany1978 am 06.08.2004, 22:58 Uhr

Hallo Paula,

wir wäre es, wenn Du die Situation Deiner FÄ schilderst? Die würde Dich bestimmt krank schreiben oder Dir gleich Beschäftigungsverbot erteilen.

LG Daniela

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