Geschrieben von paula0815 am 05.08.2004, 14:56 Uhr |
Mutterschutzgesetz
§ 4
(1) Werdende Mütter dürfen nicht ... mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von ..., von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
Ab wann spricht man von Hitze (..Grad) und von Lärm?
Ich arbeite in einem Kunststoffwerk zwischen mehreren Maschinen die ziemlich viel Wärme abgeben (durch Schmelzen von Kunststoff)und auch nicht gerade leise sind. Um sich untereinander zu verstehen, muß man manchmal ganz schön brüllen.
Ich bin jetzt in der 26.SSW und mache mir Sorgen um das Wohl menes Kindes.
Die Wärme in der Halle macht mir ganz schön zu schaffen, erst recht bei den jetzigen Aussentemperaturen.
- Mutterschutzgesetz - paula0815 05.08.04, 14:56
- Re: Mutterschutzgesetz - tinai 05.08.04, 16:14
- Lohnzahlung - paula0815 05.08.04, 16:56
- Mutterschutzgesetz - paula0815 05.08.04, 16:58
- Was heißt das? - desireekk 06.08.04, 9:46
- Re: Lohnzahlung - tinai 06.08.04, 11:05
- Lohnzahlung - paula0815 05.08.04, 16:56
- Re: Mutterschutzgesetz - Elinda 06.08.04, 11:00
- Krankschreibung / Beschäftigungsverbot? - Dany1978 06.08.04, 22:58
- Re: Mutterschutzgesetz - tinai 05.08.04, 16:14
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