Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 15.04.2003, 11:49 Uhr

Modalitäten des TaMu-Vertrags

Also das halte ich für Nonsens und ich würde eine Tamu nie schwarz beschäftigen.
Steuern zahlt man erst ab einem gewissen Einkommen. Als Tamu ist man selbständig, wenn man das Kind im eigenen Haushalt betreut. Über RV und KV habe ich verschiedenes gehört. Anscheinend müssen das Tamus selber bezahlen - aber auch nicht soooo viel. Bei meiner hieß es, da es selbständig ist, muss sie es nicht bezahlen.
Außerdem kann die Tamu Mehraufwand wieder steuerlich einsetzen (Windeln oder eine Pauschale), was sich steuerlich auch wieder günstig auswirkt.
Meine Tamu muss keine Steuern bezahlen, da sie nur Einkünfte aus der Tamu-Tätigkeit hat und die sind immmer noch weit genung von jedem steuerpflichtigen Einkommen entfernt.
Eine gute und informative Seite ist:
www.laufstall.de

 
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