Baby und Job

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von mellomania  am 03.08.2018, 22:12 Uhr

Küchenhilfe in Nöten

was hat das GAA genau gesagt was du nicht mehr machen darfst? deine chefin hat in ein paar punkten recht. überall ist heiß. auch in einem büro. spülmaschine ausräumen ist ganz normale, für schwangere ungefährliche tätigkeit. nicht in der hitze arbeiten heißt DAUERHAFT. genauso wie kälte. mal ins kühlhaus gehen ist normale arbeit, es gibt aber jobs wo GANZTAGS im kühlhaus gearbeitet wird, DAS geht nicht.

das, was das GAA sagt, gilt. ansonsten kannst du bis zum mutteschutz ganz normal arbeiten. deine gyn hat mit der situation auf arbeit NICHTS zu tun und darf dir auch kein bv ausstellen, falls du darauf hinauswillst. wenn es dir gesundheitlich nicht gut geht, dann muss sie dich krankschreiben. erst wenn beschwerden auftreten, die BIS ZUM MUTTERSCHUTZ bleiben wie vorzeitige wehen, blutungen, schwacher muttermund (aber nicht im anfangsstadium! sowas gibt es erst später) DANN darf die ärztin ein bv ausstellen.

ansonsten ist das was du schreibst reine chefsache. und wenn er nicht mitmacht, dann über das GAA laufen lassen. DIE schauen dann nach.

 
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