Geschrieben von tinai am 07.12.2005, 15:52 Uhr |
Ja und Nein
Grundsätzlich sind Zuschüsse oder die Übernahme zu und von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber SV-frei und damit auch steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn bezahlt werden! (darunter fallen: Kindergärten, Tagesmütter, nicht aber Au Pair oder Kinderfrau).
Es gibt AGs, die das machen, aber er muss nicht.
Außerdem geht das nur für nichtschulpflichtige Kinder - also Hortkosten und dergleichen geht dann nicht mehr, auch nicht die Tamu, die man vielleicht shcon vor Eintritt in die Schule hatte - warum kann mir keiner erklären. Ich dachte immer auch Grundschüler hätten noch Betreuungsbedarf :-(
- Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten??? - Suka73 07.12.05, 15:08
- Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten??? - claudih 07.12.05, 15:33
- Ja und Nein - tinai 07.12.05, 15:52
- das heißt? - Suka73 07.12.05, 15:58
- Re: das heißt? - tinai 07.12.05, 16:11
- Re: das heißt? - Suka73 07.12.05, 16:29
- Viel Erfolg - tinai 07.12.05, 17:58
- Re: das heißt? - Suka73 07.12.05, 16:29
- Re: das heißt? - tinai 07.12.05, 16:11
- das heißt? - Suka73 07.12.05, 15:58
- Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten??? - 58er 07.12.05, 19:32
- Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten??? - harmony_ 08.12.05, 7:41
- Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten??? danke, m.T. - Suka73 08.12.05, 9:48
- Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten??? danke, m.T. - Dunja J. 08.12.05, 11:35
- Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten??? danke, m.T. - Suka73 08.12.05, 9:48
Wer hat nach kind einen anderen beruf ?
Home-office
Putzstelle-würdet ihr das machen?
Verlust Baby = Verlust Ganztagsstelle?
Nachhilfe als Nebenjob
@silke - war thread weiter unten, tamu/mann
Ich muß mich mal ausheulen..
Brauche Rat von den Erfahrenen
Mal was POSITIVES hab.....