Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 07.12.2005, 15:52 Uhr

Ja und Nein

Grundsätzlich sind Zuschüsse oder die Übernahme zu und von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber SV-frei und damit auch steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn bezahlt werden! (darunter fallen: Kindergärten, Tagesmütter, nicht aber Au Pair oder Kinderfrau).

Es gibt AGs, die das machen, aber er muss nicht.

Außerdem geht das nur für nichtschulpflichtige Kinder - also Hortkosten und dergleichen geht dann nicht mehr, auch nicht die Tamu, die man vielleicht shcon vor Eintritt in die Schule hatte - warum kann mir keiner erklären. Ich dachte immer auch Grundschüler hätten noch Betreuungsbedarf :-(

 
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