Baby und Job

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Geschrieben von KarinF am 01.06.2007, 0:53 Uhr

Heiraten oder keine Witwenrente.

Du wirst wohl heiraten müssen, denn sonst bekommst Du keine Witwenrente und hast auch nicht die Erbschaftsfreibeträge falls er überhaupt ein Testament gemacht hat.

Wenn nein, geht das Geld an die Kinder und da darfst Du dann nicht ran - nur über Vormund.

Über Vertäge läßt sich Witwenrente und Erbschaftsfreibetrag nicht regeln. Alles andere schon. Aber welchen Unterschied macht es bei einer Trennung die ganzen Verträge durchzusetzten (Unterhalt, etc) - kommt doch auf dasselbe raus wie heiraten.

heiraten beim Standesamt ist nichts anderes als der Abschluß eines Standard-Versorungs-Vertrages.

Wenn ihr zusammen einen Wohnung oder so kaufen würdet, ist eine Trennung auch nicht mehr ohne Rechtsanwalt möglich.

Wieso so gegen Heirat? Aus Prinzip? Das ist "dumm", wenn schon sollte man vernünftige Gründe haben und keine emotionalen. Die Emotionen haben mit einer standesamtlichen Ehe aus rechtl. Sicht gar nichts zu tun.
Servus
Karin

 
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