Baby und Job

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Geschrieben von berita am 14.03.2004, 22:57 Uhr

Geht das wie ich mir das vorstelle?

Hallo,

du kannst meines Wissens wie andere Arbeitnehmer auch Elternzeit nehmen. Den AG musst du spaetestens sechs Wochen nach der Geburt darueber informieren, dass und wie lange du Elternzeit nimmst, maximal 3 Jahre, wobei du dich fuer zwei Jahre verbindlich festlegen musst. Ein Jahr beantragen und das zweite eventuell nachreichen geht nur, wenn der AG dann mitspielt, verpflichtet ist er nicht dazu, die Verlaengerung zu gewaehren.

LG
Berit

 
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