Geschrieben von berita am 14.03.2004, 22:57 Uhr |
Geht das wie ich mir das vorstelle?
Hallo,
du kannst meines Wissens wie andere Arbeitnehmer auch Elternzeit nehmen. Den AG musst du spaetestens sechs Wochen nach der Geburt darueber informieren, dass und wie lange du Elternzeit nimmst, maximal 3 Jahre, wobei du dich fuer zwei Jahre verbindlich festlegen musst. Ein Jahr beantragen und das zweite eventuell nachreichen geht nur, wenn der AG dann mitspielt, verpflichtet ist er nicht dazu, die Verlaengerung zu gewaehren.
LG
Berit
- Geht das wie ich mir das vorstelle? - Sabse01 14.03.04, 20:23
- Re: Geht das wie ich mir das vorstelle? - berita 14.03.04, 22:57
- Re: Geht das wie ich mir das vorstelle? - evesmum 15.03.04, 10:03
- falsch und richtig - tinai 15.03.04, 10:53
- Re: Geht das wie ich mir das vorstelle? - vera76 15.03.04, 11:08
- "tinai" hat recht, sorry.. - berita 15.03.04, 17:39
- falsch und richtig - tinai 15.03.04, 10:53
- Re: Geht das wie ich mir das vorstelle? - evesmum 15.03.04, 10:03
- Re: Geht das wie ich mir das vorstelle? - berita 14.03.04, 22:57
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