Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 15.03.2004, 10:53 Uhr

falsch und richtig

1. ja Du kannst ganz normal in EU gehen, wie alle anderen auch. Das MuSchu-Gesetz steht da über allem! Ja, Du musst Dich für die ersten zwei Jahre festlegen, ändern geht nur mit Zustimmung des AG - ich an Deiner Stelle würde von vorneherein 2 Jahre beantragen. Die Ausbildung läuft Dir nicht davon.
Falsch ist aber, dass Du bis 6 Wochen nach Geburt Zeit hast Elternzeit zu beantragen. Du musst es spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen nach Geburt machen - normalerweise aber 8 Wochen, bevor Du ihn antrittst (nur unmittelbar nach der Geburt gibt es die Ausnahme).

 
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