Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 22.05.2005, 19:31 Uhr

Gaaaaaanz einfach, hatte ich auch.....

..Du nimmst 3 Jahre Erziehungszeit und lässt Dich für diese Zeit von der Versicherungspflicht befreien bei Deiner Krankenkasse. Dann kannst Du Dich weiterhin freiwillig versichern.

Solltest Du jedoch darüber hinaus unter der Bemessungsgrenze liegen, weil Teilzeit, wirst Du versicherungspflichtig in der GKV.

Grüßle Tina

 
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