Baby und Job

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Geschrieben von schulmami am 19.05.2005, 9:02 Uhr

Kind und Referendariat (LAG)

Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand hiermit aus: Ich bin seit Februar im Referendariat (Gymnasium), und habe jetzt festgestellt, daß ich überraschend schwanger bin. Bisher habe ich dazu noch nirgenwo irgendwelche Regelungen gefunden, weder in der ZALG noch beim Philologenverband. Also: Wie lange kann ich aussetzen, wie viel Zeit verliere ich, und wie läuft die Ausbildung allgemein weiter? Ich hätte gerne Informationen über meine Rechte und Pflichten, bevor ich mich an der Schule als Schwangere oute. Vielleicht kennt ja irgendjemand wen, der das schonmal durchgezogen hat. Bitte meldet Euch!!!
Danke, Juliane

 
7 Antworten:

Ist denke ich wie bei allen anderen auch...

Antwort von Henni am 19.05.2005, 9:09 Uhr

Hallo und herzlichen glückwunsch!!

Also ich wüsste aber nicht, warum es im ref anders sein soll als überall: du bekommst ganz normla mutterschutz ( 6 wochen vor und 8 wochen nach gebur. wenn du dann weite´rmachen willst, dann darfst du das, wenn du aber zuviel verpasst hast und nciht willst oder nicht kannst pder was auch immer dann nimmst du Elternzeit und bestimmst selbst, wann du innerhalb von 3 jahren weitermachst...

lediglich die versicherungsgeschichte ist kompliziert, denn du bist ja sicher grad beamtin auf wideruf..also da kenn ich mich nciht aus..


Lg Henni (Grund- und Hauptschullehrerin)

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Re: Ist denke ich wie bei allen anderen auch...

Antwort von schulmami am 19.05.2005, 9:47 Uhr

Danke für deien Info, aber eigentlich habe ich mir überlegt, erstmal zu hause zu bleiben , also schon nach dem Schuljahr, weil ich momentan nicht das Gefühl habe, das alles noch gut zu packen. Wenn ich dann im Halbjahr wieder einsteige, verschiebt sich ja aber meine Asubildung, dann kann ich nach einem Jahr nicht wieder an meine Seminarschule zurück, weil dann kein Oberseminar dort läuft. Ich weiß nicht wie das an Grundschulen ist, aber bei uns: Ein halbes Jahr Seminarschule, ein Jahr Zweigschule und dann noch ein halbes Jahr Seminarschule. Und ich habe gelesen, das man pro Halbjahr nicht mehr als 6 Wochen fehlen darf, sonst muß man es wiederholen. D.H. ich würde das kommende Halbjahr eh vergessen können, da ich im Dezember entbinde, ab Anfang November Mutterschutz habe, und erst Mitte Januar wiederkäme.
Grüße,
Juliane

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Re: Ist denke ich wie bei allen anderen auch...

Antwort von rubi am 19.05.2005, 10:38 Uhr

Hallo,

erstmal: Glückwunsch!

Erkundige Dich beim Personalrat, der müsste so was wissen. Prinzipiell darf Dir aber wegen der Mutterschaft kein Nachteil entstehen, und das gilt auch für das Referendariat. Ich meine, wenn Du sagst, Du willst aussetzen und kommst nach 14 Wochen wieder, dürfte Dir das keiner verbieten (denn sonst hättest du ja Nachteile).

Vielleicht hast Du ja jemanden, der mit Dir im Referendariat ist, der Dir Sachen aus den Seminaren zukommen lässt, damit Du auf dem aktuellsten Stand bist.

Die Zeit bis zur Geburt kannst Du auch arbeiten, musst aber nicht, d.h. es ist auch in Ordnung, wenn Du an Veranstaltungen teil nimmst, wenn es Dir gut geht. Das Beschäftigungsverbot gilt nur für die Zeit nach der Geburt.

Die Mädels, die bei uns im Referendariat schwanger wurden, haben ein Jahr ausgesetzt und dann wieder weiter gemacht. Allerdings weiß ich nicht, ob das Sinn macht, denn gerade, wenn die Babys noch ganz klein sind, schlafen sie viel und man kann auch entsprechend viel für die Schule machen bzw. ist ersetzbar.

Wenn die Würmer erst mal größer sind, fordern sie auch mehr Zeit und die hast Du im Referendariat ja eben nicht ohne Ende.

LG
rubi

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Re: Ist denke ich wie bei allen anderen auch...

Antwort von marit am 19.05.2005, 12:08 Uhr

Meine Freundin hat 2 Kinder, eines kam während der Examensphase (sie hat dann ein dreiviertel Jahr zwischen Examen und Referendariat geschoben), das zweite kündigte sich knapp nach dem ersten Referendariatsjahr an. Weil sie auf keinen Fall noch mehr Zeit verlieren wollte, konnte sie auf Antrag all ihre Prüfungen/Lehrproben vorziehen. eine Woche vor der Entbindung war sie mit allem durch (also auf den Mutterschutz davor hat sie verzichtet). Und jetzt macht sie eben nach dem Referendariat ein Jahr Elternzeit und kann sich in dieser Zeit in Ruhe nach einer passenden Schule umhören.

Also ich würde an deiner Stelle erstmal versuchen, die Ausbeildung zu beenden. Wenns dann nicht klappt, kannst du ja immer noch aussetzen.

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Re: Ist denke ich wie bei allen anderen auch...

Antwort von schulmami am 19.05.2005, 13:30 Uhr

Das Problem ist, das das hier bereits mein viertes Kind ist, und ich mich momentan schon überfordert fühle, weil mein bisher Jüngster gerade mal 8 Monate alt ist. ich habe auch schon mit 2,5 Kindern Examen gemacht. Deshalb möchte ich jetzt erstmal aussetzen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich evtl. im Februar schon wieder einsteigen könnte, dann wäre Baby 2 Monate alt. Allerdings müßte ich dann eben ein Halbjahr Zweigschule aussetzen, und käme danach nicht mehr turnusmäßig an die gleiche Seminarschule. Weiß jemand, wie das offiziell geregelt ist??
Grüße,
Juliane

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bei mir ist es so...

Antwort von speedy am 19.05.2005, 17:22 Uhr

Hi,
bin auch gerade im Ref, allerdings juristisch. Da man in einer Phase nicht länger als 6 Wochen fehlen darf, muss ich auf jeden Fall die AG (bei den LAAs heisst es wohl Seminar?) wechseln, d.h. ich kann definitiv erst frühestens 1/2 Jahr später Examen machen. Damit ergeben sich dann auch andere Unterrichtstage, eine andere Gruppe etc.

Allerdings bin ich nicht festgelegt darauf, auch genau diese Zeit Elternzeit zu nehmen. Käme ich gleich nach den 8 Wochen MuSchu zurück, würde ich aber trotzdem in die andere AG eingestuft und dort halt einiges doppelt machen :).

Also es zwingt dich keiner in Elternzeit zu gehen, aber 1/2 JAhr wirst du auf alle Fälle verlieren. Wenn du es dir leisten kannst, dann nutz das doch einfach als Elternzeit.

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Re: bei mir ist es so...

Antwort von schulmami am 20.05.2005, 11:25 Uhr

Danke für deine Infos. ich denke ehrlich gesagt, bei mir wird es ähnlich sein, ein halbes jahr verliere ich auf jeden Fall. Ob ich dann im februar gleich weitermache oder erst ein halbes Jahr später, kann ich dann noch sehen. Wenn ich ein Jahr aussetze, hätte das den Vorteil, das wenigsten die Seminarschule gleich bleiben könnte, wo ich mich sehr wohl fühle. Vielleicht ist auch das bei dir ähnlich.
LG, Juliane

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