Geschrieben von LaraRobin am 28.01.2004, 16:47 Uhr |
frage
Hallo,
Erziehungsgeld kannst Du bekommen, wenn Du nicht mehr als 30 Stunden pro Woche
arbeitest. Für die Höhe des EZ ist das Einkommen des Geburtsjahres des Kindes maßgebend. Wenn Du nicht irre viel verdienst, bekommst Du im ersten Lebenshalbjahr auf jeden Fall EZ. Aller dings wird das Mutterschaftsgeld voll auf das EZ angerechnet, so dass Du die ersten 2 Monate wohl kein EZ bekommen wirdst, da Du ja vorher Vollzeit gearbeitet hast. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Liebe Grüße Susanne
Tagesmutter
Arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert)
Neu hier und gleich eine Frage - wegen Tagesmutter für sporadische Kinderbetreuung
Ich suche Dani-ffm
Etwas verspätet, ....
Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???
Nochmal 400 EUR Job - Vorstellungsgespräch - so wars
Viele Fragen zum Tagesmutterjob
Kinder allein unterwegs