Geschrieben von Schnuffeli77 am 05.03.2010, 18:17 Uhr |
Erziehungsurlaub
Hallo zusammen!!!
Ich habe am 05.07.07 meinen Sohn bekommen und dann 3 Jahre Erziehungs- urlaub beantragt und bei meinem Arbeitgeber bekommen. Wie wird das gerechnet? Müsste ich jetz am 05.07.10 wieder den ersten Tag arbeiten oder wie muss ich das rechnen? Dabei muss ich sagen das mein 2. Kind jetz am 08.08.10 zur Welt kommt. Mich würde jetz nur interessieren ob ich nochmal arbeiten muss oder nicht.
Für Antworten danke ich im vorraus:)
LG
´Gutes timing!
Antwort von Henni am 05.03.2010, 18:57 Uhr
verstehe aber die rage nciht...also JA, du MÜSSTEST wieder am 5.7. arbeiten, aber da ist ja dann schon dein neuer Mutterschutz!
Alles Gute!
Re: ´Gutes timing!
Antwort von Schnuffeli77 am 06.03.2010, 8:20 Uhr
Wusste nicht genau ob der Mutterschutz auch angrechnet wird...
LG
Re: Erziehungsurlaub
Antwort von biggi71 am 06.03.2010, 12:31 Uhr
hallo,
wenn dein sohn am 05.07. geboren ist, wäre der erste arbeitstag der 04.07.
lg
biggi
Re: Erziehungsurlaub
Antwort von Schnuffeli77 am 06.03.2010, 13:38 Uhr
Danke. Aber ist das denn auch so wenn im Mutterpass steht, das der voraussichtliche Entbindungstermin der 28.06.07 war. Denn danach hat sich ja alles gerichtet Mutterschutz ... LG
Re: Erziehungsurlaub
Antwort von dieElle am 06.03.2010, 14:26 Uhr
Der Mutterschutz NACH der Entbindung richtet sich nach dem tatsächlichen ET! D.h. die 8 Wochen werden ab dem ET berechnet!!
Re: Erziehungsurlaub
Antwort von mona80 am 07.03.2010, 20:28 Uhr
Dein Mutterschutz hat sich nach deinem Vorraussichtlichen Termin gerichtet. Dein Erziehungsurlaub geht aber immer nur bis zum 3.Geburtstag des Kindes.
Also meine kleine ist am 4.5.07 geb. Mein erster arbeitstag wäre der 3.5.10.
Bei dir wäre also dein erster Arbeitstag der 4.7.10, da bist du aber schon in Mutterschutz vom 2.
Also antwort Nein, du mußt nicht mehr arbeiten dazwischen. Hast du deinem AG schon gesagt das du wieder Schwanger bist? Solltest du sonst machen, damit auch er planen kann. Du bekommst auch wieder Muschugeld, sofern du selber ( nicht Familienversichert) in der gesetzlichen KK bist.
Lg Mona
Re: hä?
Antwort von ursel am 07.03.2010, 20:34 Uhr
wenn das kind am 05.07. geboren ist, geht doch die elternzeit bis 04.05.
erster arbeitstag wäre dann der 05.07.?? dachte ich zumindest immer?
Re: hä?
Antwort von mona80 am 07.03.2010, 20:42 Uhr
Naja, so genau weiß ich das auch nimmer, ist bei mir schon zu lange her.Kann auch genau der Geburtstag sein. Ich war bei meiner kleinsten nur noch 2 Jahre und 2 Monate zu Hause. Aber das ist ja eigentlich egal, sie wollte ja nur wissen ob sie noch dazwischen arbeiten muss, und das ist ja nicht der Fall.
Lg Mona
Re: hä?
Antwort von sternenfee75 am 10.03.2010, 13:52 Uhr
Der Geburtstag ist der erste Arbeitstag. Aber ausgehend von den 6 Wochen Mutterschutz vor ET des 2. Kindes brauchst du nicht mehr Arbeiten gehen.
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