Baby und Job

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Geschrieben von berita am 20.12.2005, 17:16 Uhr

Elternzeit

Ja, bis zu 30 h die Woche darfst du in der Elternzeit arbeiten. Aber ich wuerde es gleich schriftlich klarmachen, nicht dass es nachher heisst, noe jetzt bleiben Sie zu Hause in Elternzeit wie beantragt.. Verpflichtet ist der AG naemlich nicht dazu, die Teilzeit anzubieten (ok, unter bestimmten Umstaenden schon, aber da kommt er mit schwammigen betrieblichen Gruenden wieder raus).

LG
Berit

 
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