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Geschrieben von windlicht am 15.12.2005, 19:40 Uhr

Was meint ihr?

Was meint ihr?
ich bin im neunten Monat. Termin 8.2
Werde erste Ende Januar in Mutterschutz gehen und danach auch nur 6 machen.
Bin grade in der Ausbildung und will nicht so viel verpassen.
Sollte ich vielleicht die vollen 8 Wochen nach der Geburt nehmen? Schon jemand Erfahrung mit so was?

LG euer Windlicht

 
10 Antworten:

Re: Was meint ihr?

Antwort von u_hoernchen am 15.12.2005, 20:18 Uhr

da bleibt Dir keine Wahl:die 8 Wochen MUSST Du machen, da darf Dich niemand beschäftigen.Die 6 Wochen vorher kannst Du auf eigenen WUnsch kürzen, aber danach nicht.

Ulrike

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an u_hoernchen

Antwort von windlicht am 15.12.2005, 20:33 Uhr

nein man kann auch 6 wochen machen, da hab ich mich informiert
man muss dabei allerdings einiges beachten
zb das die tagesmutter zu den stillzeiten mit dem kind kommt

windlicht

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Wer hat denn as bitte erzählt???

Antwort von desireekk am 15.12.2005, 21:15 Uhr

Wer hat denn as bitte erzählt???

Gesetzlicher MuSchu nach der geburt sind mind. 8 Wochen, eher mehr als weniger!

Oder zählt ein Ausbildungsverhältnis anders?
Ob die tagesmutter das Kind bnringt oder nicht ist definitiv völlig wurscht.

Also: wo ist die Quelle zu dieser Info?

Viele Grüße

Désirée
(die zwei Mal voher auf den MuSchu verzichtet hat).

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Re: Wer hat denn as bitte erzählt???

Antwort von windlicht am 15.12.2005, 21:21 Uhr

meine cousine
die arbeitet in dem bereich, und kennt die unterschiede
ja ausbildung zählt anders aber nich viel

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Re: Was meint ihr?

Antwort von berita am 15.12.2005, 21:27 Uhr

Hallo,

Hmm, hast du schon mal ueberlegt, dass du dann etwas anderes verpasst, naemlich die erste Zeit mit deinem Kind? Von dem, was dein Baby verpasst, ganz zu schweigen. Ich bezweifle sehr, dass deine Ausbildung durch eine etwas laengere Pause leidet.

LG
Berit

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Re: Was meint ihr?

Antwort von babyproject am 15.12.2005, 21:31 Uhr

ich rate Dir mach die 8 Wochen, ich hab vorher keinen Muschu genommen, hab sogar am Tag meiner Entbindung noch gearbeitet und hinterher war ich oft stundenweise arbeiten, obwohl das ja offiziell verboten ist... erstens ist das super stressig, mein erster "Einsatz" war 5 Tage nach Geburt und zeitens dankt es Dir keiner, ich habs gemacht weil ich meinen Job unbedingt behalten muss und mein Chef eh schon Zicken gemacht hat während der SS und jetzt auch noch, aber wert ist es das nicht wirklich, musste das körperlich schon büssen also bleib die 8 wochen voll zu Hause wenns irgendwie geht, das wird Dir und dem Baby guttun

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Völliger Schmarrn 8 Wochen unabdingbar

Antwort von tinai am 15.12.2005, 21:46 Uhr

Gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse auch für Ausbildung!

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Re: Was meint ihr?

Antwort von steffiwitt am 15.12.2005, 21:57 Uhr

hallo ich bin auch in der ausbildund zur altenpflegerin im 2 jahr habe dieses jahr im mai meine tochte bekonmmen. habe ganz normal die 8 wochen mutterschutz gemacht und jetzt habe ich elternzeit genau ein jahr. mache die ausbildung nächtes jahr weiter. und die kleine geht dann in die kita. aber das erstee jahr da passiert soviel da wollte ich zuhause sein. kann ich dir nur raten.diese zeit kommt nicht wieder. liebe grüsse steffi und rebecca

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Re: Was meint ihr?

Antwort von cats_mone am 15.12.2005, 22:35 Uhr

Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen.
Mein erstes Kind ist still geboren.
Ich wollte so schnell als möglich wieder arbeiten um mich abzulenken und bin bereits vor Ablauf der Schutzfrist wieder arbeiten gewesen und das ganz legal. Es gibt immer Möglichkeiten, allerdings weis ich nicht ob dies in meinem Fall nur eine Ausnahmeregelung war.

Gruß Monique

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Re: Was meint ihr?

Antwort von Sis am 19.12.2005, 16:13 Uhr

... ich bin 100 %ig sicher, dass die 8 WOchen nach der Entbindung ein MUSS sind. Wenn dir etwas in dieser Zeit am Arbeitsplatz passiert, kann das für den Arbeitgeber (Fürsorgepflicht!)unangenheme Folgen haben. Wenn er dich also vor Ablauf der Fristen beschäftigt, handelt er verantwortungslos. Wenn es in deinem Betrieb einen Personal- oder Betriebsrat gibt und dieser Wind davon bekommt, dass du vor Ablauf der Frist arbeitest, kann er das (rein theoretisch) der Gewerbeaufsicht melden, die dann Stunk macht.
Genieß doch die erste Zeit mit deinem Baby, dein Pflichtgefühl in allen Ehren :-)
LG
Sis

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