Geschrieben von mutterimeinsatz am 16.12.2005, 20:14 Uhr |
Kinderbetreuung von der Steuer abstetzen... Bitte alle lesen, wie u-hörnchen, tinai , cella, kalogo....
Hej,
ich bin eine Tagesmutter und ein Vater war beim Steuerberater und wollte meine
Kosten absetzen.
Die Begründung, warum es nicht geht war folgende:
Er und seine Frau haben 12 Wochen Urlaub, das sind dann nur noch 9 Monate Betreuungszeit.
9 Monate X 302 Euro = 2718 Euro
zzgl. Essensgeld und Windeln
Der Kinderfreibetrag beträgt 3150 Euro,
somit liegt der Betrag unter Freibetrag und somit nicht absetztbar.
Essensgeld und Windeln können nicht abgesetzt werden, da er sie in der Zeit wo die Kleine bei mir ist, diese zuhause spart.
Gruss
Angie
Re: @mutterimeinsatz und wen's interessiert ;-)
Antwort von Kalogo am 16.12.2005, 21:22 Uhr
Hallo Angie,
danke für die Info !
Inhaltlich halte ich die Argumentation des Finanzamtes (auch wenn sie vermutlich rechtlich korrekt ist) für verfehlt :
Man hat vermutlich Probleme, einer Tagesmutter für 3 Monate sozusagen zu kündigen und sie nur für die Zeit der eigenen Berufstätigkeit zu engagieren. Viele sind ja sehr begehrt und machen das wohl nicht mit ?
(Geht das FinA eigentlich davon aus, daß Mutter und Vater zu unterschiedlichen Zeiten Urlaub nehmen ?)
Der Kinderfreibetrag steht ohne weiteren Nachweis jedem zu, weil man zurecht davon ausgeht, daß Kinder schlicht mehr kosten (schon klar, daß nicht alle kinderbedingten Kosten erfaßt sein sollen).
Wenn jemandem seine nachgewiesenen Kosten auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden, steht er schlechter, weil er nicht mehr in den Genuß des Steuerabzugs der "Sowieso-Kosten" ohne Nachweis kommt.
Auch den bisherigen Ansatz, daß (nur) Berufstätige höhere Kinderbetreuungskosten geltend machen können, finde ich falsch. Dabei geht es mir nicht um meine eigene Situation (bin nicht im Beruf tätig, aber ehrenamtlich nahezu im Umfang einer Halbtagsbeschäftigung), sondern um die wie ich meine unzulässige Wertung der Gründe für die Fremdbetreuung. Warum soll es für die Begünstigung einen Unterschied machen, ob die Eltern während der Zeit der Fremdbetreuung arbeiten gehen oder die Füße hochlegen ? Zumindest wird mit der Fremdbetreuung die Berufstätigkeit einer anderen Person (Tagesmutter, Kinderfrau etc.) gefördert.
Und schließlich : Die Kinder, auf deren Existenz der Staat so angewiesen ist, sind da; egal was die Eltern während der Zeit ihrer Fremdbetreuung machen. Rein vorsorglich : Nein, ich glaube nicht, daß jemand nur deshalb - mehr - Kinder bekommen würde, weil Betreuungskosten abesetzbar sind. Ein legitimer Anreiz, weil es manche Probleme vereinfachen würde, könnte es aber sein.
Ein endloses Thema ... das meiner Meinung nach sowieso falsch angegangen wird. Ein erster uns besserer - zudem kostenneutraler - Ansatz wäre schon, nicht mehr die kinderbetreuenden Einrichtungen hoch zu subventionieren, sondern das Geld den Eltern unmittelbar zu geben, die dann selbst entscheiden könnten, ob sie damit Kinderbetreuung im KiGa, bei einer Tagesmutter/Kinderfrau etc. "einkaufen" oder halt bei sich selbst.
(hat jemand so lange durchgehalten ?
;-)
Alles Gute für alle und freuen wir uns sowieso über und an unseren Kindern !
Julia
Damit kommt das FA m.E. nicht durch
Antwort von tinai am 18.12.2005, 12:52 Uhr
und ich würde Einspruch einlegen und sogar vors Finanzgericht gehen.
Nichts fürchten die Finanzämter mehr als die Finanzgerichte, die häufig die Entscheidungen der FA revidieren.
So meine Erfahrung.
Tatsächlich geht so etwas auch viel eher durch, wenn man einen Steuerberater hat und ein Schelm, der Böses dabei denkt, aber glaubt irgendjemand, dass es bei der zukünftigen Nichtabsetzbarkeit von Steuerberatungsleistungen wirklich um Steuermehreinnahmen geht???
Ich rege mich nicht auf, nein, ich will mich nicht aufregen.....
Gruß Tina
PS: Ist ja nett, dass der finanzbeamte nicht gesagt hat, warum die Mutter denn nicht besser zu Hause bleibt, statt zu arbeiten. Wenn der Vater kämpferisch ist, soll er doch mal einen hübschen Brief für die Presse schreiben.
Re: Damit kommt das FA m.E. nicht durch
Antwort von u_hoernchen am 18.12.2005, 13:24 Uhr
also,gegen den letzten STeuerbescheid haben wir sowieso Einspruch eingelegt,weil genau zu diesem Thema schon ein Verfahren vor dem BVG läuft. Mal abwarten, wann und wie da die Entscheidung fällt.
Ulrike