Geschrieben von mutterimeinsatz am 17.09.2005, 20:38 Uhr |
Die Tagesmutter von der Steuer absetzen....
Hallo an Alle, die diesen Beitrag lesen!!
Ich habe den Beitrag vom 13.09. gelesen, von Bröckchens Mama,tinai und murmeline etc.
Soweit ich informiert bin, müßt Ihr eine Tagesmutter nicht selbst irgendwo angeben, da die Tagesmutter sich selbst versteuern muß etc.
Aber, und jetzt der interessante Teil,
wenn sie eine ausgebildete Tamu wäre würde sie es mit Steuern machen und beim Jugendamt gemeldet sein. Wenn nicht, dann macht sie es komplett schwarz, d.h. keine Steuern, keine Unfallversicherung und keine Haftpflichtund sehr wahrscheinlich keine Weiterbildung.
Die Eltern können eine Tamu nur absetzen, wenn sie über den Kinderfreibetrag kommen. Und wenn beide vollbeschäftigt sind, bei teilzeit wird der Betrag auch reduziert.
Z.B.: Der Kinderfreibetrag liegt bei 3150 Euro, die Kosten der Tamu 3650 Euro. Also bleiben nur noch Kosten von
500 Euro übrig, die in der Steuer auftauchen.
Die Tamu hat einen Steuerfreibetrag bei 10 Std/täglich von 245 Euro im Monat, alles darüber muß sie versteuern.
Viele Grüße
von einer ehrlichen Tamu
eine beim JA nicht gemeldete Tamu arbeitet nicht automatisch schwarz...
Antwort von tinai am 18.09.2005, 11:09 Uhr
..so verstehe ich jedenfalls Dein Posting.
Meine Tamu war nicht vom Jugendamt und hat selbstverständlich trotztdem ihre Einkünfte bei der Steuer angegeben und sich über den Tagesmütterverein versichert.
Re: Die Tagesmutter von der Steuer absetzen....
Antwort von tamu05 am 18.09.2005, 12:34 Uhr
*bissi einmisch*....
also bei uns läuft das so, dass ich vom jugendamt gestützt werde, d.h. diese einnahmen sind nicht einkommenssteuerpflichtig. versteuert werden muss meinerseits nur der elternbeitrag. und dieser ist aufs jahr gerechnet so gering, dass man doch wieder keine steuern zahlen muss.
unfallversichert sind die kinder über die eltern. ich muss mich selbst rentenversichern und sollte/habe eine haftpflicht für tagesmütter.
so ist es. HIER.
außerdem ist die Ausbildung zur tamu pflicht(übers jugendamt) und 20 stunden jährlich weiterbildung sind nach zu weisen.
was nicht heißt, das tamus ohne jugendamt schwarz arbeiten. man muss als tamu nicht mit dem jugendamt zusammen arbeiten. das hat den nachteil, dass man keine öffentlichen gelder bekommt und eventuell nicht so viel zulauf seitens der eltern besteht. ich denke , die eltern sind eher auf der sicheren seite, wenn sie sich eine tamu übers jua besorgen oder natürlich mundpropaganda. im besten fall beides.
viel glück allen die suchen!! lg tamu
Networkmarketing
Ich beantworte gerne Fragen zum Thema "Zeitarbeitsfirma"
Lehrer-frage(n)
Welche Gehaltsvorstellung soll ich angeben?
Mutterschaftsgesetz
Ob ich das schaffe???
Arbeiten und kleine Kinder?
Welche Geder bekommt man als verheiratete Studentin?
@ cairam2000