Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 31.07.2006, 21:43 Uhr

Bedenke

aber, bei der Kinderbetreuung, dass sie nur dann steuer- und sv-frei ist, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Gehalt bezahlt wird (keine Gehaltsumwandlung), das heißt sie fällt weg mit dem Zeitpunkt, in dem die Kosten nicht mehr entstehen, respektive die Kinder schulpflichtig werden.

 
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