Geschrieben von tinai am 31.07.2006, 21:43 Uhr |
Bedenke
aber, bei der Kinderbetreuung, dass sie nur dann steuer- und sv-frei ist, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Gehalt bezahlt wird (keine Gehaltsumwandlung), das heißt sie fällt weg mit dem Zeitpunkt, in dem die Kosten nicht mehr entstehen, respektive die Kinder schulpflichtig werden.
- Gehaltserhöhung wieviel fordern? - babyproject 31.07.06, 11:06
- Re: Gehaltserhöhung wieviel fordern? - linda761 31.07.06, 13:37
- *grins* - DorisL 31.07.06, 14:46
- habe mir nach diversen Recherchen - babyproject 31.07.06, 16:05
- Bedenke - tinai 31.07.06, 21:43
- habe mir nach diversen Recherchen - babyproject 31.07.06, 16:05
- *grins* - DorisL 31.07.06, 14:46
- Re: Gehaltserhöhung wieviel fordern? - linda761 31.07.06, 13:37