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Geschrieben von krissie am 16.12.2005, 20:23 Uhr

Antwort frau Griese

DAs war eben jene Frau Griese, kerstin.griese@bundestag.de .
Sie hat auch schon geantwortet:

Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihre Email. Ich freue mich, dass es im Moment eine sehr
lebhafte Debatte um das Thema Kinderbetreuung gibt und Ihre Reaktion
zeigt mir, wie wichtig das Thema in der Gesellschaft wahrgenommen wird.
Sie haben mich anscheinend missverstanden, denn ich setze mich gerade
sehr intensiv dafür ein, die steuerliche Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten zu erweitern.

Deshalb einiges zum Hintergrund: Erstmals eingeführt wurde die
Möglichkeit, Erziehungs- und Betreuungskosten von der Steuer abzusetzen,
von der ehemaligen SPD-Familienministerin Christine Bergmann. Seitdem
können neben einem Freibetrag in der Höhe von 1548 Euro, der allen
Eltern zusteht, darüber hinausgehende 1500 Euro berufsbedingte
Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Jetzt haben wir im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, dass die
nachgewiesenen Betreuungskosten berufstätiger Eltern schon ab dem ersten
Euro absetzbar sein sollen. Diese Vereinbarung stammt aus dem
SPD-Wahlprogramm und war mir sehr wichtig, weil dadurch auch
Geringverdiener und viele allein Erziehende davon profitieren. Jetzt
geht es um die genauen Details. Klar ist bereits, dass künftig die
Betreuungskosten bei der Steuererklärung nicht mehr im Bogen „Kinder“
eingetragen werden, sondern sie gelten wie Geschäftsessen als
Werbungskosten. Dieser Systemwechsel im Steuerrecht kommt einer kleinen
Revolution zu Gunsten der Familien gleich.

Die erste Vorlage des Finanzministeriums sah vor, dass die steuerliche
Absetzbarkeit auf 1000 Euro begrenzt werden soll. Dies ist nicht meine
Auffassung, und ich habe dies öffentlich gesagt. Unter anderem die
Rheinische Post hat meine Forderung, es sollen 1500 Euro absetzbar sein,
gemeldet. Sicherlich habe ich Verständnis für die haushaltspolitischen
Notlagen der Regierung. Gleichzeitig bin ich aber der festen
Überzeugung, dass keine Familien schlechter gestellt werden darf. Wenn
der vorgesehene Betrag auf 1500 Euro erhöht würde und der Freibetrag von
1548 Euro bleibt, dann wird es keine Schlechterstellung geben.

Ich weiß, dass bislang nur Eltern mit mehr als 3000 Euro
Betreuungskosten in den Genuss der vollständigen Summe kamen. Das
betrifft aber nicht nur Spitzenverdiener. Denn eine verlässliche und
qualitativ gute Kinderbetreuung kostet oft sehr viel Geld.

Deswegen werde ich mich sowohl gegenüber dem Finanzministerium als auch
bei den Beratungen im Bundestag dafür einsetzen, dass berufsbedingte
Betreuungskosten bis zu 1500 Euro steuerlich geltend gemacht werden können.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und alles
Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

 
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