Geschrieben von Sandra01 am 24.04.2006, 11:56 Uhr |
anspruch auf arbeitslosengeld?
Hallo!
Also Anspruch auf ALG hat JEDER, der mind. 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Die Höhe wird natürlich dann individuell berechnet. Während des Bezugs zahlt das Arbeitsamt dann Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Wenn Du Dich also nicht arbeitslos gemeldet hast, dann sind auch keine weiteren Beiträge in Deine gesetzliche Rentenversicherung geflossen. Warst oder bist Du denn über Deinen Mann krankenversichert?
Wie das jetzt ist, wenn Du dich nachträglich arbeitslos meldest und ob Du noch Anspruch hast, weiss ich nicht.
LG Sandra
- anspruch auf arbeitslosengeld? - minipuper 24.04.06, 9:40
- Re: anspruch auf arbeitslosengeld? - Sandra01 24.04.06, 11:56
- Re: anspruch auf arbeitslosengeld? - dunja9 24.04.06, 14:27
- Re: anspruch auf arbeitslosengeld? - Sandra01 24.04.06, 11:56
Baby vorm Referendariat?? Oder während?
Ist das möglich? 2 Jobs auf 400 Euro basis
Tagesmutter- Bezahlung
Hallo, bin neu!
Umfrage: Vollzeit und Baby
Landeserziehungsgeld
Nochmals zum Thema Berufsunfähigkeit...Schätzung?
Erziehungsurlaub
Teilzeitmöglichkeiten im Krankenhaus...