Baby und Job

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Geschrieben von Sandra01 am 24.04.2006, 11:56 Uhr

anspruch auf arbeitslosengeld?

Hallo!

Also Anspruch auf ALG hat JEDER, der mind. 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Die Höhe wird natürlich dann individuell berechnet. Während des Bezugs zahlt das Arbeitsamt dann Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Wenn Du Dich also nicht arbeitslos gemeldet hast, dann sind auch keine weiteren Beiträge in Deine gesetzliche Rentenversicherung geflossen. Warst oder bist Du denn über Deinen Mann krankenversichert?
Wie das jetzt ist, wenn Du dich nachträglich arbeitslos meldest und ob Du noch Anspruch hast, weiss ich nicht.

LG Sandra

 
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