Geschrieben von Madeleine141077 am 24.09.2008, 9:59 Uhr |
Anrechnung Elternzeit
Hallo. Ich habe heute wieder angefangen nach zwei Jahren Elternzeit zu arbeiten. Ich arbeite an einer Bank und der Chef sagte mir, das die Elternzeit nicht auf die Berufsjahre angerechnet wird bei der Lohnzahlung. Bin quasi im selben Jahr eingestuft wie ich auch vorher war.... Zählt das denn wirklich nicht mit und wenn doch, wo steht das evtl geregelt, wenns im Tarifvertrag nicht steht. LG Madeleine
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte...
Re: Anrechnung Elternzeit
Antwort von Tinai am 24.09.2008, 10:42 Uhr
Hallo,
wenn es tariflich keine andere Regelung gibt, so gilt nur die rechtliche Regelung, dass man nach Elternzeit nur Anspruch auf den Vertrag von vor Elternzeit hat, d.h. gleichwertige Stelle, gleiche Bezahlung.
Ich habe ehrlich gesagt noch nie gehört, dass Elternzeit bei Berufsjahren im Betrieb angerechnet wird, fände ich auch mehr als komisch (man stelle sich vor, jemand kommt erst nach 5, 6 oder 7 Jahren wieder), denn der Betrieb muss ja ohnehin investieren.
Wenn es einen Betriebsrat, Gewerkschaft oder Tarifvertrag gibt, musst Du da noch einmal nachsehen.
Gruß Tina
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