Baby und Job

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Geschrieben von maxwell am 27.02.2013, 8:46 Uhr

Anfechtung des Arbeitsvertrages - kommt auf den Job an

Zitat:
"Kritisch ist es, wenn es sich um einen Job handelt, bei dem Schwangere nur bedingt oder gar nicht eingesetzt werden können, weil ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet wird.
Oder in welchem der notwendige körperliche Einsatz der Frau in dem künftigen Job, beispielsweise als Model oder Tänzerin, mit einer Schwangerschaft unvereinbar ist.
In diesen Fällen darf der zukünftige Chef auch die Frage nach der Schwangerschaft stellen. Hier besteht dann auch die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Auskunft. Erfolgt diese nicht, besteht anschließend für den Arbeitgeber das Recht zur Anfechtung des Vertrages."
(August 2012)

 
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