Baby und Job

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Geschrieben von shinead am 28.02.2013, 17:07 Uhr

@Alf: Dann rück' doch mal raus die anderen, neuere Urteile

Da bin ich mal gespannt!

http://www.fachanwalt.de/ratgeber/bewerberin-darf-gegenueber-arbeitgeber-schwangerschaft-verschweigen
Urteil vom 11.10.2012 (Az. 6 Sa 641/12)

Der Arbeitgeber konnte sich hier nicht auf den Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung berufen. Denn dies setzt voraus, dass die Bewerberin auf ihre Schwangerschaft hätte hinweisen müssen. Diese Pflicht hat eine Bewerberin jedoch laut LAG Köln selbst dann nicht, wenn sie als Schwangerschaftsvertretung fungieren soll. Denn Schwangere dürfen nicht diskriminiert werden.

Und so zieht es sich durch alle Urteile!
Ich warte und lehne mich entspannt zurück.

 
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