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Geschrieben von jula22 am 16.11.2005, 11:18 Uhr

Abfindung - Anrechnung auf ALG I?

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit schon einmal um Eure Hilfe gebeten.

Bin alleinerziehende Mama, meine Elternzeit endet Ende Januar 06.

Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag "angeboten":
ich würde Ende Januar an meinem ersten Arbeitstag eine Kündigung zum Ende März bekommen.
Die Kündigung würde erfolgen gem. § 1a Kündigungsschutzgesetz (Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gem. Absatz (2)).

Danach würde ich ALG I erhalten, sofern ich nicht wieder einen neuen Job hätte.

Meine Frage ist jetzt:
Wird die Abfindung mit dem ALG I verrechnet, dh. würde ich dann für ein paar Monate kein ALG I bekommen, da ich ja von meiner Abfindung leben könnte?

Oder gibt es da irgendwelche Freigrenzen?
Ich kenne einen Fall, da wurde nichts auf das ALG I angerechnet, das war allerdings ein Mobbingfall, da gibt es wohl Ausnahmen.

Kann mir jemand die Gesetzestexte hierzu nennen?

@berita und I2005: Vielen Dank Euch beiden für Eure Antwort bei meiner letzten Frage!

Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Hilfe!!!

Alles Liebe,
jula22

 
2 Antworten:

Nein, auf keinen Fall. Darf nicht angerechnet werden! LG aber ot

Antwort von Tamee&Jana am 16.11.2005, 13:15 Uhr

ot

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Re: Nein, auf keinen Fall. Darf nicht angerechnet werden! LG aber ot

Antwort von Ciendie am 17.11.2005, 21:16 Uhr

Hallo bin selten hier in diesen Forum-aber die Frage passt genau. Nein bis 3000€ rechnen die nix an. Bei ALG 1 . Auf jeden fall laß Dir eine Betriebsbedingte Kündigung austellen. Vergiß das Arbeitszeugniss nicht. Also im Grund genommen bekommen die vom Amt gar nicht mit ob du eine Abfindung erhalten hast oder nicht.Wenn der Arbeitgeber so" kulant" das Formular ausfüllt :-) Wünsche Dir viel Glück

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