Geschrieben von jula22 am 16.11.2005, 11:18 Uhr |
Abfindung - Anrechnung auf ALG I?
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit schon einmal um Eure Hilfe gebeten.
Bin alleinerziehende Mama, meine Elternzeit endet Ende Januar 06.
Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag "angeboten":
ich würde Ende Januar an meinem ersten Arbeitstag eine Kündigung zum Ende März bekommen.
Die Kündigung würde erfolgen gem. § 1a Kündigungsschutzgesetz (Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gem. Absatz (2)).
Danach würde ich ALG I erhalten, sofern ich nicht wieder einen neuen Job hätte.
Meine Frage ist jetzt:
Wird die Abfindung mit dem ALG I verrechnet, dh. würde ich dann für ein paar Monate kein ALG I bekommen, da ich ja von meiner Abfindung leben könnte?
Oder gibt es da irgendwelche Freigrenzen?
Ich kenne einen Fall, da wurde nichts auf das ALG I angerechnet, das war allerdings ein Mobbingfall, da gibt es wohl Ausnahmen.
Kann mir jemand die Gesetzestexte hierzu nennen?
@berita und I2005: Vielen Dank Euch beiden für Eure Antwort bei meiner letzten Frage!
Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Hilfe!!!
Alles Liebe,
jula22
- Abfindung - Anrechnung auf ALG I? - jula22 16.11.05, 11:18
- Nein, auf keinen Fall. Darf nicht angerechnet werden! LG aber ot - Tamee&Jana 16.11.05, 13:15
- Re: Nein, auf keinen Fall. Darf nicht angerechnet werden! LG aber ot - Ciendie 17.11.05, 21:16
- Nein, auf keinen Fall. Darf nicht angerechnet werden! LG aber ot - Tamee&Jana 16.11.05, 13:15
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