Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 21.01.2005, 16:05 Uhr

*ggg* @Bianca

Also zur Beantwortung Deiner Frage siehe oben :o) Es ändert sich im Grunde genommen nichts an Deiner Wohnungssituation, Du ziehst in die gleiche Wohnung wie jetzt, sorry *g*

Wobei wir anscheinend jeweils die gleichen Wohnungen haben, nur, dass das Kinderzimmer in Deiner Wohnung anscheinend über 10 qm groß ist und als eigenes Zimmer gilt (unter 10 geht das nämlich nicht) ABER ich bin mir immer noch sicher (ich arbeite in einer Immobilienfirma und habe eben extra nachgefragt!), dass eine Küche NICHT als Zimmer gezählt werden kann, auch nicht als hälftiges. Sprich, wo Dein halbes ZImmer herkommt weiß ich nicht denn das, was Du da gerade aufzählst ist MEINE Wohnung :o) und die hat definitiv eigentlich 3 Zimmer: WZ, SZ und KiZi + Flur und Küche. Da aber Simons KiZi unter 10 qm gross ist zählt der Raum nur als halbes Zimmer - sprich 2,5 Zimmer. Solange das Ganze keine Auswirkungen auf Deinen Mietzins hat ist das ja schön und gut, aber Deine Wohnung ist eigentlich falsch "tituliert"

LG Sue

 
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