Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 15.02.2005, 13:30 Uhr

wohnung mieten

Hallo Marit,

ein Vermieter darf durchaus einen Einkommensnachweis verlangen. Es gibt Vertragsfreiheit und der Vemieter entscheidet, an wen er vermietet (der Mieter entscheidet, ob er bereit ist, diese Papiere beizubringen). Es ist dagegen durchaus strafbar, zum Einkommen falsche Angaben zu machen, da das Einkommen üblicherweise einen erheblichen Grund für die Vermietung oder Nichtvermietung darstellt. Was Schwangerschaft, Religion oder Parteizugehörigkeit angeht, darf man den Vermieter anlügen, aber nicht, wenn es ums Einkommen geht. Ich würde mal vermuten, daß dazu eine Lüge bezüglich der Einkommensquelle (Selbstständigkeit o.ä.) zugehört.

Ich als Vermieter verlange durchaus einen Einkommennachweis und bei Angestellten auch eine Bestätigung, daß das Arbeitsverhältnis unbefristet und ungekündigt ist. Bisher habe ich in Hamburg und Berlin vermietet und ich weiß, daß es dort durchaus üblich ist. In München wohl auch, denn da bin ich Mieter und habe beides vorzeigen müssen. Ich muß als Eigentümer doch mein Eigentum schützen. Ich bediene mit der Miete einen Kredit und kann es mir nicht leisten, daß da ein Mieter drinsitzt der montelang nicht zahlen kann (und den ich dann - weil es eine alleinerziehende Mutter ist - nichtmal kurzfristig auf die Straße setzen kann).

Sei mir nicht böse, aber es gibt bei Mietern und Vermietern schwarze Schafe. Und da die deutsche Gesetzgebung sehr mieterfreundlich ist, muß sich der Vermieter halt anders absichern.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

 
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