Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe bisher bei Euch eher nur mitgelesen, aber nun muß ich doch mal eine Frage stellen. Ich habe eine drei Monate alte Tochter und habe beim Standesamt keinen Vater in die Geburtsurkunde eintragen lassen, da ich eigentlich keinen Kontakt wünsche ( er auch nicht - hat nicht mal nach der Geburt gefragt ) Nun wurde mein Antrag auf Kindergeld wieder zurückgeschickt mit dem Hinweis, ich möde doch bitte noch die Angaben des anderen Elternteils eintragen. Habe ich aber nicht und dachte auch nicht, daß ich die brauchen würde. Was passiert denn jetzt, wenn ich a. ) keine Angaben machen kann ( möchte ) b.) wenn ich mir die Angaben besorge, wird er dann angeschrieben und alles weitere muß mit ihm ausklamüstert werden. Falls jemand Ahnung hat, bitte Info ich muß nämlich bis Ende der Woche geantwortet haben Tanja
Hallo soweit ich das von mir weis musst du keine angaben machen. Falls doch glaube ich das dass nur Proforma ist da Dir das Geld ja so oder so zusteht. Gruß Tina
soviel ich weiß, kige gibts auf jeden fall, aber wenn du keinen vater angibst, bekommst du zb keinen unterhaltsvorschuß. ich wollte das aus wut auch machen, hat aber nur nachteile, die du jetzt noch gar nicht überschauen kannst!!! normalerweise tritt doch bei einer unehelichen geburt das jugendamt sofort an dich heran und verlangt die angaben, die regeln den rest dann für dich.... viel glück vallie
Es gibt aber doch Mütter, die definitiv nicht wissen, wer der Vater ist - finde ich persönlich zwar unmöglich, aber das soll's ja geben. Kriegen die dann keine Kohle? Gruß Karin
tja, karin, da wird dann solange geforscht getestet, bis der vater rauskommt. hab ich erst kürzlich in einem anderen forum gelesen...weiß nimmer welches. und wenn´s keiner war, dann gibt´s hartz4 für mutter und kind ( so stands im posting )ich such mal den beitrag....
Von: Murmeline 02.02.2005, 06:45 [ beantworten ] [ zurück ] Betreff: Re: Vater unbekannt Hallo! Als ich noch beim Sozialamt gearbeitet habe, hatten wir mal diesen Fall;-) Eine junge Frau gab an, das Kind sei von einem One-Night-Stand, dessen Namen und Wohnort sie nicht kenne;-) Wir haben die Sache dann an das Jugendamt weitergeleitet und neugierig wie ich bin, erkundigte ich mich beim dortigen Kollegen, was er nun weiter veranlasst. Er sagte, die junge Frau würde vorgeladen und müßte die näheren Umstände besagten Abends schildern. Wie der Mann aussah, schätzungsweises Alter, und Zeugen benennen, die die beiden an diesem Abend gesehen haben. Naja das hat sie wohl auch gemacht und das Jugendamt hat dann 4!!! Männer überprüft;-) Aber alle Vaterschaftstests waren negativ. Daraufhin stellte das JA die Ermittlungen ein und sie bekam einen offiziellen Schrieb "Vater unbekannt";-) Also mußten wir fortan für sie UND das Kind Sozialhilfe leisten. Im Überblick - der Beitrag und die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem roten Pfeil. Vater unbekannt - merry1 Re: Vater unbekannt - Sara Re: Vater unbekannt - julia Re: Vater unbekannt - merry1 Re: Vater unbekannt - Mara Re: Vater unbekannt - N.BADER Re: Vater unbekannt - Murmeline Re: Vater unbekannt - Vera @Vera und Murmeline - vallie Diesen Beitrag beantworten Username: e-mail: (Angabe ist nicht erforderlich) Betreff: Beitrag:
Kindergeld ist im Grunde genommen nichts anderes als die Rückzahlung zuviel gezahlter Einkommenssteuer. Es steht euch zu und hat mit dem Vater nichts zu tun. Wahrscheinlich soll sichergestellt werden, dass nicht zwei Leute für das Kind Kindergeld beziehen. Gruß, Sabri
ich weiß ja wer der Vater ist, aber wollte ihn eigentlich unbeteiligt lassen. Selbst bei Unterhaltsklage würde nicht viel herauskommen ( verdient nicht viel Geld ) und ich habe nicht wirklich Lust, jemanden der sich nicht für das Kind interessiert zu seinem Glück zu zwingen. Im übrigen hat vom Jugendamt noch keiner nachgefragt und auch beim Standesamt wurde meine Entscheidung nicht hinterfragt. Ist schon Strafe genug, so einen Sonnenschein wie die kleine Maus zu verpassen.
auf dem standsamt fragt keiner, denen ist das wurscht, aber jugendamt ist echt komisch.... ich verstehe deinen zorn , aber der kv wird zu nichts gezwungen außer zum zahlen. auch wenn er es jetzt nicht kann, vielleicht gewinnt er mal im lotto oder macht ne erbschaft und deine süße ist alleinerbin ???
Hallo! Also wenn Du den Ämtern gegenüber den Vater verschweigst, wirst Du Dich auf Sanktionen seitens der Ämter (sprich ständige Vorladungen, mögliche Kürzungen der leistungen etc.) einstellen können...denn wenn Du staatliche Leistungen für Dich und Dein Kind beantragst, hat der Staat ja ein berechtigtes Interesse daran, das Geld vom eigentlich zahlungspflichtigen, sprich dem KV, wiederzubekommen...schließlich ist er Dir gegenüber die nächsten 3 Jahre und seinem Kind gegenüber mindestens 18 Jahre lang zum Unterhalt verpflichtet. Davon abgesehen hat das Kind meines Erachtens ein Recht zu erfahren, wer sein Vater ist. Es könnte ja auch mal im Zusammenhang mit einer Krankheit wichtig sein (wenn es eine Krankheit vom Vater geerbt hat oder z. B. Blut oder eine Niere gespendet bekommen muß).
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