Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von marit am 15.02.2005, 11:12 Uhr

wohnung mieten

Ist es denn überhaupt erlaubt, z.B. bei einer Privatvermietung einen Einkommensbescheid zu verlangen? Ich habe nun schon oft wohnungen gesucht, in Freiburg und Köln - was ja nun auch nicht gerade Mieterparadiese sind - aber einen Einkommensbescheid mußte ich noch nie vorlegen. Nenne doch einfach deinen Beruf und deinen letzten Arbeitgeber (auch wenn du gerade im Erziehungsurlaub bist oder aus anderen Gründen aktuell nicht arbeitest). Oder sag meinetwegen, daß du selbständig bist (in einem Bereich, der für dich auch in Frage käme). Also ich käme überhaupt nicht auf die Idee, mich einem Vermieter anders als so zu präsentieren.

 
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